Radler haben keine Knautschzone

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Radfahren ist in, Radfahren hält fit. Und nicht erst seit es E-Bike, Pedelec & Co. gibt, steigt die Zahl derer, die sportlich auf dem Drahtesel unterwegs sind. Wo sich Wege kreuzen, gibt es aber auch Risiken.

Im fünften Teil der Serie „Sicher Radfahren“, in der Straßenverkehrsbehörden und die Unfallkommission im Kreis zusammen mit der Kreispolizeibehörde Unna verloren gegangenes Wissen auffrischen,  geht es heute um das Thema:  Stopp heißt Stopp

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Ein Radfahrer hat keine Knautschzone. Deshalb sollte er besonders aufmerksam und vorsichtig fahren. Foto: B. Kalle – Kreis Unna

Ein Fahrradfahrer hat keine Knautschzone. „Deshalb zieht er bei einer Kollision mit einem Auto immer den Kürzeren“, sagt  Erster Polizeihauptkommissar Thomas Stoltefuß. Als Leiter des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde unterstreicht er:  „Umso wichtiger ist es, die Verkehrsregeln genau zu kennen und auch einzuhalten.“ Ob „Rechts vor Links“ oder „Vorfahrt achten“ – an Einmündungen ist Aufmerksamkeit besonders wichtig.

Zahlen der Kreispolizeibehörde untermauern, dass bei Radfahrern in Sachen Regelkunde noch eine Menge Nachholbedarf besteht: Im Kreisgebiet Unna (außer Lünen) verzeichnete die Polizei im vergangenen Jahr insgesamt 302 Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung. „Bei der Hälfte der Unfälle wurden die verunglückten Radfahrer als Verursacher oder Mitverursacher identifiziert“, berichtet Stoltefuß.

Ob aus Bequemlichkeit oder Unachtsamkeit: Wer an der Rechts-vor-Links Kreuzung vorbeizieht, obwohl ein Auto von rechts Vorfahrt hat, riskiert genauso einen Crash, wie der Rennradfahrer mit Klickpedalen, der das Stopp-Schild „überfährt“.

Grundsätzlich gilt: Die Straßenverkehrsordnung baut in Sachen Vorfahrt auf eine „Rechts-vor-Links-Regelung“. Das bedeutet, dass an Kreuzungen und Einmündungen Vorfahrt hat, wer von rechts kommt. Ausnahmen von dieser Regelung müssen durch die bekannten Verkehrszeichen geregelt werden.

Besondere Wartepflichten gelten übrigens auch für Radfahrer: Unter anderem muss Vorrang gewähren, wer aus einem „verkehrsberuhigten Bereich“ ausfährt oder über einen „abgesenkten“ Bordstein in eine Straße einbiegt.