von Andreas Milk
„Wenn Sie Alkohol trinken, werden Sie problematisch“, fand der Richter – so problematisch, dass es für zehn Monate Haft reichte, ausgesetzt auf Bewährung. In seiner Wohnung in Bergkamen hatte sich Sergej L. (38, Name geändert) am Abend des 20. Juli 2025 mit der Polizei angelegt. Ein Beamter war danach wegen eines Kapselrisses am Daumen sieben Wochen dienstunfähig. Zum Tatzeitpunkt hatte Sergej L. gut zwei Promille Alkohol im Blut.
Der in Russland geborene Deutsche hatte eben seine Mutter beerdigt. Zusammen mit Angehörigen wurde Wodka getrunken. Die Stimmung war nicht eben die beste. Die Polizei erhielt an jenem Abend eine Meldung über Ruhestörung. Streifenbeamte bekamen es in der Wohnung mit zwei Männern und einer Frau zu tun. Es gab ein Gespräch; die Beamten wollten sich eigentlich schon wieder auf den Rückzug machen. Aber Sergej L. war anscheinend der Ansicht, die Polizei habe in seinem „Herrschaftsbereich“ nichts verloren: Er schrie herum (laut Akte: „Hurensohn“, „Ich mach dich kalt“ und andere Schmähungen), rammte die Wohnungstür gegen die Schulter eines Polizisten, schlug mit der Faust zu. Es folgte ein Handgemenge, in dessen Verlauf es kaum gelang, L. zu bändigen. Der Daumen des verletzten Beamten wurde später in der Notaufnahme des Klinikums in Unna behandelt.
Seit diesem Sommerabend rühre er keinen Alkohol mehr an, versicherte L. dem Richter. Für ihn spricht: Gleich am folgenden Tag marschierte er zur Polizeiwache, um sich zu entschuldigen, obwohl ihm eine konkrete Erinnerung ans Geschehen fehlt. Gegen ihn spricht: Er hat zehn Vorstrafen samt Hafterfahrung. Die jüngste Verurteilung stammt von 2021, enthielt aber eine Bewährungsfrist, die erst im August 2025 – also nach der neuen Tat – ablief. Gewaltdelikte waren noch nicht dabei.
Auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erkannte an, dass L. gute Zukunftsaussichten habe, die eine neue Bewährungschance rechtfertigten: Es gibt einen festen Job, es gibt eine Familie, die auf ihn angewiesen ist. Der Richter verfügte eine Bewährungsauflage, die dem verletzten Polizisten nutzt: L. muss ihm 2.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Bleibende Schäden hat der Beamte zum Glück nicht.





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