von Andreas Milk
Am Morgen des 7. März, gegen sieben Uhr, stand die Polizei vor der Tür von Markus T. (Name geändert) – und kurz darauf auch mitten in seiner Wohnung, nicht weit vom Bergkamener Stadtmarkt. Die Beamten verließen das Haus mit 6,2 Gramm Marihuana, das sie bei T. gefunden hatten. Der wiederum saß nun wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln vor dem Kamener Strafrichter.
Abzustreiten gab es da nicht viel: Dass der Stoff ihm gehörte, gab T. zu. Dass er das Marihuana nur zum Eigenbedarf und nicht etwa zum Handeltreiben hatte, war glaubhaft angesichts der doch recht geringen Menge.
Der 46-Jährige hat eine bewegte Vorgeschichte. Sie setzt sich unter anderem aus jahrzehntelanger Heroinsucht und gut einem Dutzend Vorstrafen zusammen, die diese Sucht widerspiegeln, verteilt über mehr als 20 Jahre. T. saß auch schon in Haft. Das letzte Mal verurteilt worden war Markus T. vor acht Jahren. Seit gut einem Jahr wird er substituiert – mit Methadon als Ersatzstoff für Heroin.
Das neue Urteil wegen des Marihuanas fiel vergleichsweise milde aus: T., der von Sozialleistungen lebt, muss eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 15 Euro zahlen.