Parfümklau: ja – Beklauen eines Taxifahrers: nein

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von Andreas Milk
Einen Taxifahrer auf der Kamener Koppelstraße soll er beklaut haben sowie die Drogeriemärkte von Rossmann im Kamen Quadrat am 20. Juni 2024 und an der Bergkamener Parkstraße am 21. Juni: Eddin L. (Name geändert) saß wegen Diebstahls vor dem Strafrichter im Amtsgericht. Der Taxifahrer verlor seinerzeit seine Brieftasche mit einigen Scheinen. Die Rossmann-Märkte verloren Parfümartikel im Wert von knapp 1.500 Euro.

Die Aktionen in den Rossmann-Märkten gab Eddin L. zu. Den Taxifahrer allerdings – einen Rentner aus Bergkamen, der sich was dazu verdient – habe er nicht bestohlen. Dieser Mann war als Zeuge geladen. Er erinnerte sich, auf dem Kamener Markt vier Fahrgäste aufgenommen zu haben. Es war in der Nacht zum 27. Juli 2023. Auf der Koppelstraße habe er sie abgesetzt – und als er Wechselgeld rausgeben wollte, habe ihm der Fahrgast auf dem Beifahrersitz das Portemonnaie entrissen und sei abgehauen. „Ich meine, dass er das war“, sagte er mit Blick auf Eddin L. – aber: Vollkommen sicher sei er sich da nicht. Bei der Polizei bekam der Taxifahrer damals sechs Fotos vorgelegt. Darunter war eins von Eddin L.. Doch gerade ihn erkannte der Fahrer nicht wieder – sondern zeigte auf das Foto von jemand anderem, genauer gesagt: auf ein Foto, das per Computerprogramm erzeugt worden war.

Was das Bestehlen des Taxifahrers angeht, wurde Eddin L. freigesprochen. Denn es gab ja keine belastbaren Beweise. Fürs Parfümklauen dagegen bekam der wegen Diebstahls vorbestrafte Mann zehn Monate Haft auf Bewährung. Er muss außerdem 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten – und natürlich den Schaden von Rossmann wieder gut machen. Um alles auf die Reihe zu bekommen, wird ihm ein Bewährungshelfer gestellt. Eddin L. hat noch ein ganz anderes Problem. Nachdem ihm ein Ausbildungsverhältnis vorzeitig gekündigt worden ist, droht dem jungen Algerier die Abschiebung.

 

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