Im Februar möchte IMO seine neue Autowaschanlage an der Werner Straße eröffnet. Daraus wird nun nichts, denn das Oberverwaltungsgericht Münster hat dort einen Baustopp verhängt. Es hat damit eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 27. Oktober 2014 aufgehoben.
Nachbar Christian Torkler hatte gegen die Baugenehmigung der Stadt Bergkamen geklagt. Er pochte darauf, dass eine Waschanlage in dieser Größe und der großen Zahl der zu reinigenden Pkw dort nicht hingehöre. Zwar befände sich das Grundstück in einem Mischgebiet, trotzdem dürften die Anlieger durch den zu erwartenden Lärm nicht übermäßig gestört werden.
Die Klage kam damals vor den Verwaltungsrichtern nicht gut an, weil sie einen Makel hatte: Es fehlte die Unterschrift. Doch diesen Einwand will das Oberverwaltungsgericht Münster nicht anerkennen. Wer sonst als Christian Torkler soll sie denn per Post und Einschreiben abgeschickt haben, meinen die Richter der 10. Kammer.
Hinzu kommt, dass die Richter am Oberverwaltungsgericht wie Torkler davon ausgehen, dass die IMO-Waschanlage zu störenden Lärmbelästigungen oberhalb der zulässigen Grenzwerte führen kann. Sie erließen deshalb jetzt mit dem Eilbeschluss einen Baustopp. Der gilt so lange, bis in einer weiteren Gerichtsverhandlung die Baugenehmigung der Stadt Bergkamen noch einmal gründlich überprüft wird.
Christian Torkler hat die Gerichtsentscheidung am Mittwoch erhalten. Die sechs Seiten kann jeder jetzt in der Facebook-Gruppe „Du bist ein Bergkamener, wenn…“ nachlesen. Schon in der Vergangenheit hatte er dort über den Fortgang des Streits vor dem Verwaltungsgericht berichtet.
Bisher gibt es über 100 Kommentare dazu. Oft genug wird in dieser Gruppe heftig gestritten. Für diesen Erfolg hat Christian Torkler aber jede Menge Glückwünsche und Zuspruch erhalten.