Für das Bauleitplanverfahren des Bebauungsplanes Nr. 119 „Maiweg“ wird der nächste Verfahrensschritt durchgeführt. Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 11.07.2019 die Durchführung der öffentlichen Auslegung beschlossen.
Ziel des Bebauungsplans ist es, eine Arrondierung des Ortsrandes in dem Bereich zwischen Maiweg, Heinrichstraße und Nordfeldstraße zu realisieren. Innerhalb des Plangebietes soll hierbei eine aufgelockerte Wohnbebauung entstehen, die im Süden einen sanften Übergang in die freie Landschaft schafft und sich in die umliegenden Wohnnutzungen einfügt. Vorgesehen sind ca. 53 Wohneinheiten, die überwiegend in Form von Einfamilienhäusern und Doppelhäusern sowie drei kleinen Mehrfamilienhäusern entstehen werden. Die Erschließung erfolgt über den Maiweg sowie über eine Anbindung an die Nordfeldstraße.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, einschließlich der dazugehörigen Unterlagen, liegt in der Zeit vom 28.08.2019 bis einschließlich 27.09.2019 zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Offenlegung erfolgt während der Dienststunden montags, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 bis 14.30 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Sachgebiet Stadtplanung, Demografie, Umwelt, Zimmer 515, Rathausplatz 1 in 59192 Bergkamen. Während dieser Auslegungsfrist können zum Entwurf des Bebauungsplanes insbesondere schriftlich sowie per Email Stellungnahmen vorgebracht oder im Sachgebiet Stadtplanung, Demografie, Umwelt der Stadt Bergkamen zur Niederschrift erklärt werden.
Zusätzlich zu der öffentlichen Auslegung im Rathaus können alle Unterlagen zur Auslegung sowie die ortsübliche Bekanntmachung auch auf der Internetseite http://www.stadtplanung-bergkamen.de unter „Planliste / Aktuelle Beteiligungen“ eingesehen werden. Hier besteht auch die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.