Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt Genehmigung fürs Trianel Kraftwerk Lünen

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Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Münster hat, am 16. Juni 2016, nach intensiver Prüfung die Rechtmäßigkeit des durch die Bezirksregierung Arnsberg erteilten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides und weiterer Genehmigungen zum Bau und Betrieb des Kohlekraftwerks der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH (TKL) bestätigt.

Die Bezirksregierung Arnsberg hatte am 20.11.2013 der Firma Trianel einen neuen Vorbescheid nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 9 BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb des Steinkohlekraftwerks in Lünen erteilt.

Der neue Vorbescheid schließt laut Bezirksregierung Arnsberg diejenige Regelungslücke, die durch die gerichtliche Aufhebung des ersten Vorbescheids vom 06.05.2008 im Rahmen des gestuften Genehmigungsverfahrens entstanden ist.

Auf diese Weise wurde durch die nachträgliche Ersetzung des gerichtlich aufgehobenen ersten Vorbescheids die Grundlage für die bereits erteilten Teilgenehmigungen wiederhergestellt und die Betriebsgenehmigung erteilt.

Mit dem Vorbescheid wurde das Vorliegen der bauplanungsrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für den Bau- und den Betrieb des Kohlekraftwerks festgestellt.