von Andreas Milk
Der 46-jährige Bergkamener Omar T. (Name geändert) scheint hin und wieder nicht gerade das zu sein, was man sich unter einem angenehmen Nachbarn vorstellt. Er beschalle gern die halbe Bambergstraße mit Musik oder per Fernsehlautsprecher und quittiere Beschwerden über den Lärm mit „Nazi!“-Rufen – vorausgesetzt, er habe Alkohol und/oder Drogen konsumiert. Nüchtern dagegen sei er eigentlich ein ganz netter Typ.
So ungefähr schilderte es im Kamener Amtsgericht ein Mann von nebenan. Omar T., derzeit in Haft, musste sich wegen eines Vorfalls am Abend des 6. April verantworten. Da habe er im Streit seinem Nachbarn vor dem Haus drei Mal ins Gesicht geschlagen. Laut Alkoholtest hatte T. zu dem Zeitpunkt 2,3 Promille im Blut.
Derart unter Strom, muss er wohl am Fenster gestanden und den Nachbarn provoziert haben. Der wiederum rief T. zu, er solle doch runterkommen. Blöderweise tat T. genau das. Die Lage eskalierte. Und nachdem T. drei Mal im Suff zugelangt hatte, wehrte sich der Nachbar mit einem einzigen, weit wirkungsvolleren Schlag. T. war danach kampfunfähig. Er hatte Nasenbluten und ein „Veilchen“.
T.s Frau sagte dem Richter, Hintergrund des ausgeuferten Streits seien Ekel erregende Behauptungen gewesen, die über ihren Mann kursierten: Mit seinem Fernglas soll er ein Teenager-Mädchen beobachtet haben. Das sei natürlich Unsinn; ihr Mann habe sowas gar nicht nötig. Nach eigenem Bekunden interessiert er sich für Flugzeuge.
Omar T. hat sich nach der Prügelei bei dem Nachbarn entschuldigt. Vor Gericht wiederholte er, es tue ihm leid, und überhaupt trat er freundlich und zuvorkommend auf. Das Urteil: vier Monate Haft wegen vorsätzlicher Körperverletzung. T. hat allerhand Vorstrafen. Die Haft, die er derzeit schon verbüßt, endet regulär im Juni 2022. Vom Richter bekam er den dringenden Rat, endlich an seinem Suchtproblem zu arbeiten.