Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 23.05.2017 beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. WD 103 / II „Waldsiedlung Weddinghofen“ ein ergänzendes Verfahren durchzuführen und den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf gebilligt sowie dessen erneute öffentliche Auslegung beschlossen.
Ziel des ergänzenden Verfahrens ist die Heilung der durch das Oberverwaltungsgericht festgestellten Fehler des Bebauungsplanes.
Generelles Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung eines neuen Wohnbaugebietes für Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser auf der Fläche der ehemaligen Schachtanlage Grimberg 3/4 zu schaffen.
Die Dauer der erneuten Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. WD 103 / II „Waldsiedlung Weddinghofen“ der Stadt Bergkamen wird auf zwei Wochen beschränkt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt dementsprechend in der Zeit vom 28.06.2017 bis einschließlich 12.07.2017 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Offenlegung erfolgt während der Dienststunden montags, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 bis 14.30 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr beim Sachgebiet Planung und Demographie der Stadt Bergkamen, Zimmer 517, Rathausplatz 1 in 59192 Bergkamen.
Während dieser Auslegungsfrist können zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellungnahmen vorgebracht oder beim Sachgebiet Planung und Demographie der Stadt Bergkamen zur Niederschrift erklärt werden.
Alle Unterlagen zur Auslegung können auch im Internet unter http://www.stadtplanung-bergkamen.de unter „aktuelle Beteiligung“ eingesehen werden. Hier besteht auch die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen.
Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planunterlagen abgegeben werden können
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.