„Niederträchtige Geschichte“: Haft für Ex-Ehemann

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von Andreas Milk
Ein Medikament zur Behandlung von Epilepsie – heimlich der Ehefrau ins Essen geschüttet: Das sei schon „eine niederträchtige Geschichte“, fand der Kamener Strafrichter. Er verurteilte den 57-jährigen Thomas E. (Name geändert) zu 14 Monaten Haft. Die Tat geschah vor drei Jahren, als das Paar noch zusammen in Bergkamen wohnte. Mit der Urteilsverkündung endete ein Prozess, der vergangene Woche begonnen hatte – und überraschend unterbrochen werden musste, weil eine Zeugin aus dem Gerichtsgebäude verschwunden war, die kurz vorher noch vor dem Saal auf ihre Aussage gewartet hatte.

Zum zweiten Termin an diesem Freitag nun war sie wieder da. Sie war mit Thomas E. befreundet, als es in dessen Ehe schon ziemlich schlecht lief. E., erinnert sie sich, habe ihr gegenüber erwähnt, dass er seine Frau „schlafen gelegt“ habe, um sich mit ihr zu treffen. Dieses „schlafen legen“ scheint mit Verabreichung betäubender Substanzen verbunden gewesen zu sein. E. soll der Freundin auch ein Handyvideo von seiner herumtorkelnden Frau gezeigt haben.

Er hatte beim Verhandlungsauftakt bestritten, seiner (Ex-)Frau geschadet zu haben. Was er zugab, war der Besitz von sieben Gramm Schwarzpulver und einer chemischen Lösung, die er zum Reinigen von Pfandautomaten benutzt haben will. Die Sachen wurden bei einer Durchsuchung seiner Wohnung sicher gestellt.

Zwar hat Thomas E. nur Bagatellvorstrafen wegen Diebstahls und Betrugs. Besondere Umstände, die eine Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung begründen könnten, sah der Richter gleichwohl nicht. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte sogar 16 Monate Haft beantragt. E.s Verteidiger wollte einen Teilfreispruch, was die heimliche Verabreichung des Medikaments an die Frau angeht – sie sei nicht klar erwiesen -, und eine milde Strafe in Sachen Schwarzpulver und Chemielösung.

Der Richter war überzeugt: Sämtliche Vorwürfe stimmen; E. habe hinterlistig und lebensgefährdend gehandelt und sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Das Urteil kann per Berufung vor dem Landgericht Dortmund angefochten werden.

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