Notwendige Gebührensteigerungen beim EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) musste der frisch gewählte Betriebsleiter Stephan Polplatz dem Betriebsausschuss und Rat der Stadt Bergkamen in den jüngsten Sitzungen vorschlagen. Steigerungen in den Bereichen
- Personal- und Arbeitsplatzkosten in Höhe von rd. 130 T€,
- dass Betreiberentgelt für den neuen Wertstoffhof Haldenweg für das gesamte Jahr 2023 mit ca. 195 T€,
- Kraftstoffmehrkosten – insbesondere für Diesel – von rd. 75 T€
- erhöhte Personalkosten im Bereich Papierkorbleerung und wilder Abfall
(3. Reinigungs-Team / ca. 15 T€) - und die Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren in Höhe von 120 T€ erhöhen die Kosten in der Gebührenkalkulation.
Auch die Einführung der vierwöchentlichen Leerung für Ein- und Zweipersonen-Haushalte im Stadtgebiet verschlechtert die Gesamtbilanz der Gebühreneinnahmen um rd. 44 T€.
Dies kann auch nicht durch die Senkung der Umlagekosten des Kreises Unna in den Bereichen Rest- und Bioabfall sowie des Wegfalls der kalkulatorischen Zinsen kompensiert werden. Im Ergebnis ist eine Steigerung um rd. 4,5 % in beiden Gebührenbereichen (Rest- und Bioabfall) festzustellen.
Polplatz: „Die Gebührensteigerung im Abfallbereich ist leider aus den genannten Gründen unumgänglich – die Abdeckung der Fehlbeträge aus Vorjahren resultiert aus den nicht einkalkulierten Abfallmehrmengen während der beiden Coronajahre 2020 / 2021“.
Im Bereich der Gebührenkalkulation Straßenreinigung und Winterdienst sieht es ähnlich aus: neben Personalkosten- und Betriebsstoffkostensteigerungen, erhöhten Kosten im Geräteunterhaltungsbereich, ist hier auch die Abdeckung von Fehlbeträgen – insbesondere aus dem „Schneewinter“ Februar 2021 – zu nennen. Am Ende der Kalkulation ist eine Gebührensteigerung von 20,6 bis 22,7 % festzustellen. Dass die Steigerung je Frontmeter „lediglich“ 0,65 bzw. 0,80 € beträgt, ist angesichts anderer Kostensteigerungen, z. B. bei Strom und Gas, nur bedingt tröstlich.