Wer sein Haus mit Öl heizt, sollte sie kennen: die AwSV. Gemeint ist die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – wichtig also für Öltankbesitzer. Seit August 2017 gelten diese neuen Regeln. Sie betreffen die Kontrolle, Wartung und Erneuerung von Öltanks.
„Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat damit die Umweltauflagen für Heizöltanks verschärft“, sagt Marten Brodersen, Sachgebietsleiter Wasser und Boden der Kreisverwaltung Unna. „Dabei geht es vor allem um die Prüfvorschriften in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten.“ Daher sollten sich Öltankbesitzer diese Verordnung ansehen, rät Brodersen.
Neue Regeln für mehr Sicherheit
Nach der Verordnung müssen künftig auch kleinere Tanks regelmäßig geprüft werden: War bisher bei oberirdischen Tanks mit einem Fassungsvermögen von 5.000 Litern alle fünf Jahre eine Prüfung nötig, müssen seit 1. August alle Tanks mit mehr als 1.000 Litern regelmäßig von Sachverständigen geprüft werden. „Je nach Alter der Tankanlage gelten aber Übergangfristen bis zur ersten Prüfung“, sagt Brodersen.
Auf eine größere Sicherheit wird künftig auch in Überschwemmungs- und Hochwasserrisikogebieten geachtet. In ersteren müssen nämlich alle Anlagen bis zum 5. Januar 2023 hochwassersicher nachgerüstet werden. In Hochwasserrisikogebieten bis zum 5. Januar 2033. „Dabei geht es einerseits um Maßnahmen, um Wasser vom Tank fernzuhalten, aber auch darum, die Tanks gegen Auftrieb bei Überschwemmung zu sichern“, so Brodersen. Ob ein Haus in einem solchen Gebiet liegt, kann beim Sachgebiet Wasser und Boden erfragt werden.
Prüfen, Reinigen, Stilllegen
Neu ist auch, dass alle sicherheitsrelevanten Arbeiten wie Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung und Stilllegung künftig nur noch von Fachbetrieben durchgeführt werden dürfen. Auch ältere Kunststoffbehälter rücken in den Fokus der Prüfer und Behörden: Treten bei Kunststofftanks Materialermüdung, Brüche oder Verformungen auf, sollte der betroffene Tank ausgetauscht werden. „Das heißt aber nicht, dass alle alten Kunststofftanks außer Betrieb genommen werden müssen“, unterstreicht Brodersen.
Weitere Informationen, Ansprechpartner sowie eine Übersicht der Prüfpflicht und eine Liste mit Sachverständigen gibt es unter www.kreis-unna.de (Suchbegriff: wassergefährdende Stoffe). Allgemeine Fragen beantwortet Gisbert Schmidt unter Tel. 02 30 3 / 27 17 69. Die neue Verordnung ist unter www.bmub.bund.de/P4372/ zu finden. PK | PKU