Zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung“ lädt das Bergkamener Netzwerk Demenz am Donnerstag, 13. Juni, von 17 bis 18.30 Uhr in die Evangelischen Martin-Luther-Kirchengemeinde, Preinstraße 38, in Oberaden ein.
Mit dem Erreichen der Volljährigkeit endet die rechtliche Vertretung durch die Eltern. Kein Erwachsener hat ab diesem Zeitpunkt automatisch eine Person an der Seite, die berechtigt ist, für ihn zu handeln oder ihn zu vertreten.
Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann rechtzeitig eine rechtliche Vorsorge für das Alter, den Fall einer Erkrankung oder eines Unfalles getroffen werden.
In Kooperation mit dem Betreuungsverein der Diakonie und der Ev. Kirchengemeinde informiert das Bergkamener Netzwerk Demenz über Sinn und Zweck der verschiedenen Regelungen und die Möglichkeit eine rechtliche Betreuung zu vermeiden. Wie kann ich vorsorgen, wenn ich nicht mehr selbst bestimmen kann? Welche Form muss eine Patientenverfügung haben und was sollte beachtet werden? Wann ist eine rechtliche Betreuung notwendig? Über diese und weitere wesentliche Aspekte der Vorsorge wird Christoph Straub vom Betreuungsverein informieren
Der Eintritt ist frei. Weitere Informationen sind im Seniorenbüro der Stadt Bergkamen bei Inge Freitag und Meike Scherney zu den täglichen Sprechzeiten in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus, Zi 309 oder telefonisch unter der Rufnummer 02307/965-410 erhältlich.