Nepp mit Terrassenbau: 15.000 Euro Schaden

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von Andreas Milk
Wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Bergkamen hat ein Kamener Strafrichter den Gladbecker Kerem H. (45, Name geändert) zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Insgesamt mehr als 15.000 Euro hatte H. zwei Bergkamener Familien für den Bau von Terrassen oder Wintergärten abgenommen. Gegenleistung: (fast) keine.

Die Taten liegen schon eine Weile zurück: Im Oktober 2023 hatte Kerem H. die Vereinbarungen mit seinen türkischen Landsleuten abgeschlossen. Dass er sie dabei um viel Geld bringen wollte, stritt er vor Gericht mit Nachdruck ab. Sein Verteidiger stellte H. vielmehr selbst als ein Opfer von Nepp, zumindest von unglücklichen Umständen dar. Es sei so gewesen: H. habe die Arbeiten sehr wohl ausführen wollen. Er habe aber vergeblich auf günstiges Baumaterial gewartet. Das sollte von einem Lieferanten in der Türkei kommen. Der habe H. hängen lassen. Unstreitig ist, dass H. in der Branche Erfahrung hat. Er war den beiden geschädigten Familien auch aufgrund früherer Projekte empfohlen worden.

Mitglieder dieser Familien erklärten nun als Zeugen: H. habe sie – nachdem sie ihm im guten Glauben ihr Geld gegeben hatten – wieder und wieder vertröstet und hingehalten. Er versuchte wohl auch, Mitleid zu erregen, indem er von einem schwer behinderten Sohn sprach. Bloß aus dem Terrassenbau wurde nichts. H.s Verteidiger sagt: Sein Mandant habe „hier und da fahrlässig gehandelt“, aber eben ohne Betrugsabsicht. Als klar wurde, dass das Geld futsch war, habe es Drohungen gegen seine Familie gegeben. Derzeit ist Kerem H. arbeitslos. Ab April hat er wieder einen Job. Er sei bereit, dann mit der Schadenswiedergutmachung zu beginnen. Eine betroffene Familie hat längst per Zivilverfahren einen Titel erwirkt: 8.900 Euro stehen ihr demnach zu.

H. ist nicht vorbestraft. Gleichwohl hielt der Richter eine Freiheitsstrafe – wenn auch zur Bewährung – für angemessen. Denn H. habe, entgegen seinen Beteuerungen, den Betrug sorgsam geplant. Es gab zum Beispiel Auftragszettel mit dem Logo einer angeblich in Gründung befindlichen Firma. Eine Anschrift oder Steuernummer ließ sich auf diesen Zetteln freilich nicht finden. Auch das dauerhafte Hinhalten seiner Auftraggeber nach Kassieren des Geldes spreche für ein absichtsvolles Tun.

Als Bewährungsauflage muss H. 1.000 Euro als Buße an die Landeskasse zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. H.s Anwalt hatte Freispruch beantragt.

 

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