von Andreas Milk
Die 33-jährige Sarah K. (Name geändert) aus Bergkamen hat vergangenen Sommer wohl eine Menge Pech gehabt. In ihrer damaligen Wohnung musste sie sich mit einem Wasserschaden herumschlagen. Wegen dreifachen Betrugs via Ebay saß sie jetzt in Kamen vor dem Amtsrichter, und laut ihrer Erzählung hatten Wasserschaden und die Sache bei Ebay eine Menge miteinander zu tun.
Im Juli und im September – so die Anklage – verkaufte die junge Frau auf der Internetplattform Lego-Spielzeug für insgesamt rund 230 Euro. Sie ließ sich das Geld überweisen, aber die Sachen kamen nie bei den Bestellern an. In den Akten des Amtsgerichts sind solche Delikte längst Klassiker.
Sarah K. erzählte, wegen des Wasserschadens und eines drohenden Umzugs habe sie seinerzeit jede Menge gebrauchtes Spielzeug ihrer Kinder verkauft. Von zwei der drei Bestellungen in der Anklage sagte sie, die Ware sei verschickt worden. Beweisen könne sie das nicht, denn durch den Wasserschaden seien Dokumente zerstört worden. Einzig Bestellung Nummer drei sei tatsächlich nicht ausgeführt worden. Grund: ein Rohrbruch, der sie gezwungen habe, sofort aus der Wohnung auszuziehen.
Sarah K.s Schilderung passte nicht recht zu den Chatverläufen zwischen ihr und ihren Kunden. Auffällig: Sobald Kunden Geld geschickt hatten und nachfragten, wann denn das Spielzeug komme oder ob es wenigstens schon eine Sendungsnummer gebe, herrschte auf Sarah K.s Seite Schweigen.
Vorstrafen gibt es nicht; den größten Teil des Geldes hat sie inzwischen nachweislich zurückgezahlt – das spricht für sie. Gegen sie spricht nach Ansicht des Richters, dass gleich drei Ebay-Deals in Folge ohne eigenes Verschulden schief gelaufen sein sollen: Das sei unglaubwürdig und lasse auf ein Handlungsschema schließen.
Das Urteil: Sarah K., derzeit Hartz-IV-Bezieherin, muss eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen.