Nepp bei Ebay: Erst Knast – nun Geldstrafe

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von Andreas Milk
Private Verkäufe übers Internet bringen Strafrichtern immer mal wieder Arbeit – heute saß der Bergkamener Michael F. (Name geändert) wegen Betrugs auf der Anklagebank. Das Vergehen des 43-Jährigen: Mehrfach hatte er bei Ebay elektronische Geräte angeboten, dafür Geld überwiesen bekommen – die Sachen aber nicht abgeschickt.

Konkret waren drei solcher Delikte von Oktober und November 2016 angeklagt. Unterm Strich ging es dabei um gut 80 Euro. Insgesamt soll F. noch häufiger getrickst haben, bloß wurde nicht in allen Fällen von der Staatsanwaltschaft ermittelt.

Michael F.s Erklärung für sein strafbares Tun beziehungsweise Nicht-Tun: „Ich stand die ganze Zeit unter Alkohol.“ Eigentlich habe er die Ware ja verschicken wollen. Bloß habe er sein Leben nicht unter Kontrolle gehabt; immer wieder sei das Geld knapp geworden.

Der Richter am Amtsgericht in Kamen hielt ihm vor, dass er immerhin sein Konto gut im Griff gehabt habe: Kaum war Geld drauf, hob F. es bis auf wenige Cent auch gleich ab. Die vergangenen Monate allerdings waren hart für ihn. Erst saß er eine nicht gezahlte Geldstrafe aus einer früheren Verurteilung ab; es folgte eine weitere Haft, weil er der ersten Gerichtsvorladung in Sachen Ebay-Nepp nicht gefolgt war. Zum Termin heute wurde er in Handfesseln vorgeführt. Neben dem Gefängnis habe ihn seine Entgiftung belastet, erzählte er: „Das war extrem.“

Wenigstens musste er nach der Verhandlung heute nicht zurück in die JVA: Der Richter hob den Haftbefehl auf, verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 15 Euro. Das wirkt eher milde bei einem Vorstrafenregister mit knapp 20 Eintragungen. Andererseits: Der Schaden durch den Ebay-Betrug war gering – dafür überhaupt hinter Gitter gegangen zu sein, dürfte F. nach Überzeugung des Richters schon beeindruckt haben. Nur: Sollte F. die Geldstrafe wieder nicht zahlen können, droht aufs neue Knast.