Näherungsverbot missachtet: Geldstrafe für Stalker

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von Andreas Milk
„Ich habe ihr gesagt, dass sie heilig für mich wäre.“ Der etwas befremdliche Satz fiel in einem Strafprozess vor dem Amtsgericht Kamen. Gesagt hat ihn der 40-jährige Sedat K. (Name geändert) aus Bergkamen. Und die Frau, von der K. sprach, war als Zeugin da: eine 36-Jährige. Sie hatte ihn angezeigt. Es ging um Beleidigung, Körperverletzung – vor allem aber um penetrantes Nachstellen, Stalking also. Die Frau hatte schon im Mai 2021 eine gerichtliche Anordnung erwirkt: K. hatte Abstand zu ihr zu halten, 50 Meter Minimum. Er ignorierte das.

In der Anklage der Staatsanwaltschaft findet sich eine ganze Reihe von Begegnungen, die – soweit es die Frau betraf – unfreiwillig waren. K. soll sie am  Busbahnhof angesprochen haben, in der Sparkasse, er habe sie im Zug und beim Busfahren behelligt, schließlich sogar an ihrem Arbeitsplatz. Und er habe ihr einmal im Streit mit der Faust vor den Kopf geschlagen, sie als Hure und Schlampe beschimpft. „Es ist überhaupt nicht wahr“, so der Angeklagte. „Hässliche Unterstellungen“ seien das.

Die Vorgeschichte: Sedat K. und die Frau hatten einmal eine Beziehung. Zwei Wochen habe die gedauert, erinnert sich die 36-Jährige: „Da habe ich gewusst, dass wir nicht zueinander passen.“ Aber Sedat K. wollte es wohl nicht wahr haben. „Ich will nur Gutes für sie“, betonte er vor Gericht. Mehrmals hätten er und die Frau sich gestritten – aber wieder zueinander gefunden.

Ob er denn glaube, das Näherungsverbot gemäß Gewaltschutzgesetz sei seinerzeit vom Gericht „aus Spaß verschickt“ worden, fragte ihn die Richterin. Antwort: Er respektiere ja die Anordnung. Aber die Begegnungen mit der „Ex“ seien eben so passiert.

„Mein Bruder musste Bodyguard spielen“, erinnert sich die Frau. Es sei ihr auch peinlich gewesen, wieder und wieder wegen der „Begegnungen“ mit Sedat K. – „mal lieb, mal auf 180“ – die Polizei zu rufen. Immerhin: Seit einer Weile sei Ruhe.

Sedat K. ist ledig, lebt bei seinen pflegebedürftigen Eltern, bezieht Hartz IV. Er hat eine Vorstrafe wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Fürs Belästigen, Beschimpfen und Schlagen seiner Kurzzeitfreundin muss er eine Geldstrafe von 1.200 Euro (120 Tagessätze à 10 Euro) zahlen. Er ließ durchblicken, gegen diese Entscheidung der Richterin Berufung einlegen zu wollen. Dann kommt der Fall vors Landgericht in Dortmund.