Nach „wüster Jugend“ wieder angeklagt: Geldstrafe für Betrug an Arbeitsagentur

image_pdfimage_print

von Andreas Milk
In seinem Leben habe es damals Probleme gegeben, und deshalb habe er leider etwas geschludert im Umgang mit der Arbeitsagentur. So erklärte der 33-jährige Bergkamener Lars R. (Name geändert) dem Amtsrichter in Kamen das, was im Februar und März 2021 geschehen war. R. bekam in den beiden Monaten von der Agentur Arbeitslosenunterstützung überwiesen, insgesamt rund 2.100 Euro. Dabei hatte er seit dem 1. Februar einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma. Es gab einen routinemäßigen Datenabgleich zwischen Arbeitsagentur und Rentenversicherungsträger. Ergebnis war eine Anklage gegen Lars R. wegen Betrugs.

Es sei keine Absicht gewesen, beteuerte der Bergkamener: Er habe eben nicht aufgepasst. Das Geld habe er mittlerweile zurückgeschickt. Ein als Zeuge geladener Mitarbeiter der Arbeitsagentur bestätigte das. Alles recht entspannt also – wenn nicht eine Sache wäre: R.s Vorstrafenregister. Es enthält 16 Eintragungen. Und die lassen – so der Richter – zumindest auf eine „wüste Jugendzeit“ schließen. Los ging es 2004. R. verbüßte Strafen für Raub, Diebstahl, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Danach war einige Jahre Ruhe – dann ging es mit Fahren ohne Führerschein weiter, und das gleich in 24 einzelnen Fällen. Die letzte Verurteilung war 2016 wegen Betrugs: eine Geldstrafe.

Weil diese Sache immerhin schon wieder sechs Jahre zurück liegt, wollte der Richter R. nun für den Betrug an der Arbeitsagentur nicht gleich in Haft schicken. Auch sein Geständnis und die Begleichung der Schadenssumme wirkten sich positiv für R. aus: Es bleibt bei einer Geldstrafe, allerdings einer üppigen. 3.600 Euro muss er zahlen. Lars R. akzeptierte den Richterspruch.