Wie bereits von der Polizei berichtet, hatte die Polizei im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Beschuldigten eines laufenden Ermittlungsverfahrens unter anderem einen gestohlenen Whirlpool sichergestellt und durch einen öffentlichen Aufruf die rechtmäßigen Eigentümer des Sprudelbads gesucht.
Ein 46-jähriger Mann hat sich mittlerweile bei der Polizei gemeldet und den sichergestellten Whirlpool zweifelsfrei als sein Eigentum identifiziert. Dieser wurde ihm aus einem Kleingarten in Bergkamen entwendet. Eine Strafanzeige hatte er nicht erstattet. Die Polizei hat dem Geschädigten das Sprudelbad wieder ausgehändigt.
In diesem Zusammenhang bittet die Polizei potenzielle Geschädigte von Diebstählen in Bergkamen, Kamen und Unna aus den vergangenen Wochen, zunächst von Anfragen abzusehen, ob auch ihr Eigentum sichergestellt worden ist. Derzeit werden die vorhandenen Beweismittelt ausgewertet. Im Laufe der kommenden Tage wird die Polizei Lichtbilder der Gegenstände veröffentlichen.
Darüber hinaus weist die Polizei darauf hin, dass eine individuelle Kennzeichnung (Aufbringen von Namenskürzeln, Initialen oder anderer Zeichen) von persönlichen Gegenständen bei Sachverhalten wie dem vorliegenden eine Zuordnung erheblich vereinfacht. Besonders Werkzeug, das als Massenware verkauft wird, kann nicht ohne Weiteres einer konkreten Straftat zugeordnet werden, wenn keine individuellen Merkmale vorhanden sind.