Motorradfahrer rast auf Polizeibeamten zu

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Dämlicher geht’s nicht: Bei einer Geschwindigkeitskontrolle am Freitag, 11. Juli, fiel Polizeibeamten an einer Messstelle an der Derner Straße in Dortmund ein Raser auf einem Motorrad auf, der mit beinahe 100 Prozent über der erlaubten Geschwindigkeit gemessen wurde. Die Derner Straße ist an der Messstelle mit zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung ausgebaut und befindet sich außerhalb geschlossener Ortschaften. Zulässige Höchstgeschwindigkeit:  50 km/h. An dieser Stelle ist unter anderem die Haltestelle „An den Teichen“. Hier standen auch während der Kontrolle eine Vielzahl von Fahrgästen.

Gegen 16.14 Uhr zeigte das Lasermessgerät bei einem Motorrad der Marke BMW 102 km/h abzüglich der Toleranz mit 99 km/h. Das Motorrad war das einzige Fahrzeug auf dem linken der beiden Fahrstreifen.

Beamter rettet sich mit Sprung zur Seite

Ein Polizeibeamter trat daraufhin auf den linken Fahrstreifen und gab dem Fahrer der BMW mit der Anhaltekelle und zusätzlichem Handzeichen deutliche Anhaltezeichen. Der Fahrer schien zunächst seine Geschwindigkeit zu drosseln, um sie dann unmittelbar danach wieder zu erhöhen und direkt auf den Polizisten zuzufahren. Der Beamte konnte sich im letzten Moment durch einen Sprung zur Seite retten. Daraufhin flüchtete der Fahrer der BMW mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit von der Kontrollstelle stadteinwärts. Zeugen konnten jedoch das Kennzeichen ablesen. Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung konnte der rücksichtslose Motorradfahrer, ein 27-Jähriger aus Hamm, kurze Zeit später im Einmündungsbereich Bornstr. / Bergmannstr. durch Beamte der Einsatzhundertschaft Dortmund an einer Ampel gestellt werden.

Auf seine rücksichtlose und gefährliche Verhaltensweise angesprochen, äußerte der 27-Jährige, dass er die Anhaltezeichen des Beamten zwar deutlich wahrgenommen habe. Ihm war jedoch bewusst, dass er doppelt so schnell fuhr wie erlaubt. Er habe sich gedacht, wenn er flüchten würde, bekäme er nur ein Schreiben nach Hause und hätte die Chance, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Er habe gehofft, einfach so davonzukommen.

Der Mann aus Hamm muss nun mit einem Strafverfahren wegen des Tatverdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr beziehungsweise der Straßenverkehrsgefährdung rechnen.