Moscheegemeinden rufen an drei Abenden über Lautsprecher zum Gebet

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In diesen Tagen ist der Alltag bestimmt von der Frage, wie die Verbreitung des Corona-Virus eingedämmt werden kann. Das führt dazu, dass alle Bürgerinnen und Bürger Gewohnheiten überdenken müssen und Freizeitveranstaltungen nicht mehr durchgeführt werden. Unter das Versammlungsverbot fallen auch alle religiösen Zusammenkünfte in den Kirchen und Moscheen.

ie christlichen Kirchen haben sich ökumenisch verbunden und lassen nun an jedem Abend um 19.30 Uhr die Glocken ertönen. Damit rufen sie zum Innehalten und persönlichen Gebet auf, damit verbinden sich trotz der körperlichen Distanz die Menschen und können daraus Zuversicht schöpfen.

So geht es auch den islamischen Gemeinden in unserer Stadt. Auf deren Antrag hin hat nunmehr die Stadt Bergkamen ausnahmsweise gestattet, dass bis Gründonnerstag einschließlich über Lautsprecher zum Abendgebet gerufen werden darf. Ebenso wie das Glockengeläut am Abend darf der Ruf nicht länger als
5 Minuten dauern, er beginnt in dieser Zeit um ca. 20.15 Uhr. Das gilt für die Moscheegemeinden an der „Ernst-Schering-Straße“ und „Am Wiehagen“. Der islamischen Gemeinde in Oberaden ist der Gebetsruf ebenfalls gestattet, dort wird aber kein Lautsprecher eingesetzt.

Es handelt sich hier für drei Abende um eine Ausnahme, die in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg der besonderen Situation geschuldet ist“ erklärt die Beigeordnete Christine Busch.