von Andreas Milk
Die wohl spannendste Frage blieb bei diesem Termin vor dem Kamener Jugendrichter offen: Warum glaubte der 19-jährige Marvin M. (Namen geändert), zum nächtlichen Jugendtreff vorm Kiosk an der Bergkamener Landwehrstraße eine Gaspistole bei sich tragen zu müssen? Angeklagt war er wegen fahrlässiger Körperverletzung. Denn die Pistole war losgegangen. Folge war eine blutende, aber harmlose Wunde im Bein von Torben P. (18).
Begegnet waren die jungen Männer sich am 7. Oktober vergangenen Jahres gegen Mitternacht. Im Streit mit einem Dritten hatte sich Marvin M. an jenem Abend eine lädierte Nase eingehandelt. Torben P. war so freundlich, ihm ein Taschentuch zu geben. Bei der Gelegenheit erkundigte er sich nach der Waffe, die in Marvin M.s Hosenbund steckte. M. zeigte sie ihm. P. bekam es mit der Angst und wollte sie ihm aus der Hand schlagen. Der Schuss löste sich.
Vor Gericht sagte Marvin M. nichts zu dem Vorfall. Das ist sein Recht als Angeklagter in einem Strafprozess. Sein Verteidiger nannte das Mitführen der Schreckschusswaffe „Imponiergehabe“ – und hielt seinem Mandanten zugute, immerhin habe der das Ding ja stecken lassen, als er selbst „aufs Maul bekommen“ habe.
Als damals die Polizei in der Landwehrstraße ankam, war die Gaspistole verschwunden. Das ist sie immer noch. Das Urteil für Marvin M.: Er muss 800 Euro an den Bundesverband Kinderhospiz zahlen.