von Andreas Milk
Mit 1,8 Promille hinters Steuer setzen, erwischt werden – und den Führerschein nach nur drei Monaten zurückbekommen: Nach drei Jahrzehnten als Strafrichter war das eine Premiere bei Martin Klopsch im Kamener Amtsgericht. Auslöser sei eine Entscheidung am Landgericht Dortmund gewesen.
Der Reihe nach. Auf der Anklagebank in Kamen saß eine junge Frau. Anfang Juni war sie in der Kamener Innenstadt mit besagtem Alkoholwert geschnappt worden. Da war der „Lappen“ erst mal weg. Schon im September schickte Klopsch ihn an die Frau zurück. Denn zu dem Zeitpunkt hatten Kollegen des Landgerichts Dortmund in einem ähnlichen Fall verfügt, dass ein Lastwagenfahrer seine Fahrerlaubnis nach gerade mal einem Vierteljahr zurückbekam, weil er beruflich darauf angewiesen sei. Genau dies traf auf die Fahrerin in Kamen nun auch zu.
„Blau“ am Steuer – das ist ein Indiz für mangelnde charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Dass eine solche Charakterschwäche nach drei Monaten beseitigt sei, konnte Richter Klopsch sich zwar ausdrücklich nicht so ganz vorstellen. Aber: Er orientiere sich halt mal am Landgericht.
Abgesehen vom kurzen Führerscheinentzug: Straffrei bleibt die Frau nicht. Klopsch verhängte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 25 Euro. Und was den Führerschein angeht – da ist das letzte Wort auch noch nicht gesprochen. Erstens kann die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen. Über die würde das Dortmunder Landgericht entscheiden – und dort scheint die großzügige Dreimonatsfrist auch nicht unumstritten zu sein. Zweitens ist es bei 1,8 Promille wahrscheinlich, dass die Verkehrsbehörde – der Kreis Unna – eine medizinisch-psychologische Untersuchung der Frau veranlasst.