Masernschutzgesetz tritt in Kraft: Kreis gibt Hilfestellung

image_pdfimage_print

Schul- und Kindergartenkinder vor Masern zu schützen, das ist das Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 1. März in Kraft tritt. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Schul- oder Kindergartenstart die empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen.

Nach Informationen der Kreis-Gesundheitsbehörde sind zwischen 2013 und 2019 insgesamt neun Masernfälle gemeldet worden. Im Kreis Unna besteht bei rund 95 Prozent aller Kinder ein erster Impfschutz. Das Gesetz hilft, diese Zahl auf hohem Niveau beizubehalten und vielleicht noch zu verbessern.

Auch bei der Kinderbetreuung müssen Erzieher, Betreuer in Gemeinschaftseinrichtungen und alle, die in medizinischen Einrichtungen tätig sind, einen Nachweis über die Masernimpfung haben. Der Nachweis ist der Einrichtungsleitung zu zeigen. Die Einrichtungsleitung wiederum leitet die Infos an das Kreis-Gesundheitsamt weiter.

Dokumentationshilfen für Einrichtungen sind unter www.kreis-unna.de/masern zu finden. Dort gibt es auch ein Merkblatt zum Thema Masern. Umfangreiche Informationen sind beim Bundesgesundheitsministerium unter www.masernschutz.de zu finden. PK | PKU