Marihuana per Postversand: Drei Monate Haft

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von Andreas Milk
Für den Versuch, einen Brief zu verschicken, soll der 47-jährige Klaus T. (Name geändert) aus Bergkamen drei Monate in Haft: Das hat der Strafrichter in Kamen entschieden. In dem Brief befanden sich 5,6 Gramm Marihuana. Das Klemmverschluss-Tütchen mit der Droge war anscheinend nicht dicht genug – jedenfalls nahm eine Post-Angestellte in der Filiale an der Töddinghauser Straße verdächtigen Geruch wahr und informierte die Polizei. Ein Video zeigt Klaus T. beim Aufgeben des Briefs. Obendrein befand sich im Umschlag neben dem Marihuana-Tütchen noch ein Schreiben, das ursprünglich an T. adressiert war.

Mehr Beweise brauchte es da nicht – dass T. sich im Gerichtssaal nicht zum Anklagevorwurf der „Versuchten Abgabe von Betäubungsmitteln“ äußern wollte, spielte kaum eine Rolle. Sein Verteidiger warb um Milde: Die Tat seines Mandanten sei eben im Versuch stecken geblieben.

Maßgeblicher Grund für das harte Urteil ist T.s enorme Rückfallgeschwindigkeit: Erst zwei Monate vor dem gescheiterten Marihuana-Versand war er wegen Drogenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten Haft verurteilt worden. Die Bewährungsfrist läuft noch bis 2026. Auch wegen einer Unfallflucht gibt es eine Eintragung in T.s Vorstrafenregister.