Durch eine Allgemeinverfügung erleichtert der Kreis Unna öffentlichen Apotheken, die ihren Sitz im Kreisgebiet haben, den Bezug und die Bevorratung von antibiotikahaltigen Säften für Kinder, die im Ausland zugelassen sind. Hintergrund sind die andauernden Lieferengpässe bei Antibiotika für Kinder.
Bei antibiotikahaltigen Arzneimitteln in Form von Säften handelt es sich um Arzneimittel, die zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen eingesetzt werden. Für diese Arzneimittel steht oftmals keine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie zur Verfügung.
Zusätzlicher Beschaffungsweg
Durch diese Allgemeinverfügung wird den Apotheken eine weitere Möglichkeit zur Beschaffung und Bevorratung entsprechender Arzneimittel eröffnet: „Apotheken sind die Eckpfeiler der wohnortnahen Gesundheitsversorgung. Jetzt können sie unbürokratisch und schnell handeln“, so Sandra Pflanz, Amtsapothekerin beim Kreis Unna. „Um die Sicherheit der Medikamente müssen sich Verbraucher übrigens keine Gedanken machen: Die Antibiotika sind im Ausland zugelassen und entsprechend geprüft und getestet.“
Die Maßnahme ist auf den Versorgungsmangel befristet und endet spätestens am 31. Dezember 2023. Am 19. April hatte das Bundesgesundheitsministerium bekannt gegeben, dass ein Versorgungsmangel besteht. Dadurch ist eine befristete Abweichung vom Arzneimittelgesetz möglich, bis der Versorgungsmangel in Deutschland behoben ist. PK | PKU