von Andreas Milk
Es war keine gezielte Störaktion – es war Blödheit, Gedankenlosigkeit. Um seinen eben erworbenen Laserpointer zu testen, suchte sich der Bergkamener Kevin H. (34, Name geändert) ausgerechnet einen Polizeihubschrauber aus. Dessen Besatzung war in der Nacht zum 10. Mai 2024 auf der Suche nach einer vermissten Siebenjährigen aus Werne. Wohl rund zehn Mal nervte H. vom Balkon seiner Wohnung aus die Piloten mit dem Laserpointer, der einen grünen Strahl aussandte.
Diese Penetranz war es, die dazu beitrug, H. zu fassen – der nun in Kamen vor dem Strafrichter stand. Laut Anklageschrift hatte er mit seiner Aktion versucht, die Sicherheit des Luftverkehrs zu gefährden. Es sei „eine der weniger guten Ideen“ seines Mandanten gewesen, fand selbst H.s Verteidiger. H. erklärte, nicht nachgedacht zu haben – er habe bloß mal checken wollen, wie weit der Laserpointer reicht.
Im Prozess sagte der Pilot des Polizeihubschraubers als Zeuge aus. Der 42-Jährige gehört einem in Dortmund stationierten Teil der Fliegerstaffel NRW an. H.s Laser habe in jener Nacht die Suche nach dem vermissten Mädchen erschwert – das aber glücklicherweise doch gefunden wurde -, und wenn auch keine konkrete Absturzgefahr bestanden habe, so sei das Unglückspotenzial bei solch einem Vorfall eben doch erheblich. Eine Spezialbrille macht zwar bei zu hoher Strahlungsintensität „dicht“ – aber da ist erstens immer die Sorge ums Augenlicht und zweitens die Einschränkung der Sicht auf Umfeld und Instrumente. Von dem Einsatz am 10. Mai gibt es eine Videosequenz, gefertigt von einer Kamerafrau als drittem Besatzungsmitglied neben Pilot und Copilot. Drei Laser-Attacken sind darauf zu sehen – und auch verblüffend detaillierte Bilder von Kevin H. auf seinem Balkon. Ja, die Technik an Bord gebe schon allerhand her, erklärte der Pilot. Weil H. so ausdauernd war, schafften es Polizisten am Boden, ihn quasi auf frischer Tat zu schnappen. Der Laserpointer lag noch auf dem Balkon.
Drei, vier Mal im Jahr passiere sowas wie in Bergkamen, berichtete der Pilot. Nicht immer gelingt es, die Verantwortlichen zu ermitteln. Kevin H. muss zahlen: Der Richter verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 50 Euro – 4.500 Euro also, das sind rund drei Monatsgehälter des jungen Mannes. Die Zahl der Tagessätze bedeutet: Die Tat des bislang unbescholtenen Bergkameners kommt nicht ins Führungszeugnis. Das wäre erst ab dem 91. Tagessatz der Fall gewesen. Bei dem Piloten entschuldigte er sich. Der Pilot sagte, das werde er an den Kollegen und die Kollegin weitergeben.
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