Die Wirtschaft boomt. Das sollte auch mehr Langzeitarbeitslose in Lohn und Brot bringen. Allerdings plant die Bundesregierung, die Voraussetzungen für den Zugang zu sozialer Beschäftigung zu verschärfen. „Das geht nicht“, erklärt Landrat Michael Makiolla. Er hat deshalb an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel geschrieben.
Der Landrat begrüßt dabei ausdrücklich eine geplante Gesetzesänderung, die die Chancen Langzeitarbeitsloser auf eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt erheblich erhöhen soll. Er verweist gleichzeitig auf ein Ende 2018 auslaufendes Bundesprogramm, mit dem es im Kreis gelungen sei, „mehrere hundert Arbeitslose mit Vermittlungshandicaps in eine Beschäftigung zu bringen“.
Dieser Weg müsse weiter beschritten werden. Dafür ist es nach Überzeugung von Landrat Michael Makiolla notwendig, „an wenigen Stellen Verbesserungen vorzunehmen, damit für die Menschen nicht nur in unserer Region am Ende spürbare Erfolge stehen“.
Bezahlung nach geltendem Tarif
Eine hundertprozentige Förderung in Höhe des Mindestlohnes bedeutet nach Ansicht von Landrat Makiolla, dass tarifgebundene Arbeitgeber zuzahlen müssten und damit die Zahl der potentiell zur Verfügung stehenden Plätze nicht ausgeschöpft werden würde.
Anspruchsvoraussetzung Leistungsbezug 4 Jahre
Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Zugang zu sozialer Beschäftigung erst nach sieben Jahren erfolgen. Makiolla ist ausdrücklich für das Bezahlen von Arbeit und nicht von Arbeitslosigkeit. Außerdem würde „Ein längerer Zeitraum (…) die Lebenssituation vieler betroffener Menschen verkennen. Gerade wenn in Familien Elternteile Jahre ohne Beschäftigung sind, können das die für die kommende Generation prägenden Jahre sein“.
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
Abschließend regt der Landrat einen Gesetzesentwurf zum Passiv-Aktiv-Tausch an. „Nur dann haben die Kommunen die Möglichkeit, eingesparte Mittel aus den Kosten der Unterkunft direkt für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen einzusetzen.“ PK | PKU