Landgericht: Verträge mit WestLB sind sittenwidrig – es gibt aber keien Schadensersatz

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„Verkauft“ wurden sie als Zinsoptimierung an die Stadt Bergkamen und den Kreis Unna, in den Augen des Landgerichts Dortmund habe es sich aber um hochspekulative Zinswetten (Swab) gehandelt. Die zwischen der WestLB und Stadt und Kreis abgeschlossenen Verträge seien „sittenwidrig“ deshalb unwirksam.

Den ebenfalls eingeklagten Schadensersatz für bereits erlittene Verlusste gibt es allerdings nach dem Urteil in erster Instanz am Freitag nicht. Das Landgericht geht nämlich davon aus, dass die Kommunen den Glücksspielcharakter der Geschäfte hätten erkennen müssen. „Wir werden jetzt vor das Oberlandesgericht Hamm gehen, um Recht zu bekommen“, so die Stadt Bergkamen und der Kreis in einer ersten Stellungnahme. Das Urteil für Kamen wird am 2. August erwartet.

Mehr Informationen zu den beiden Zivilprozessen vor Landgericht Unna gibt es beim „Report vor Ort Unna“.