Das Land NRW kündigt an, auf das erneut explodierende Infektionsgeschehen und die angespannte Lage auf den Intensivstationen reagieren zu wollen. Das gesellschaftliche Leben soll ab dem 14. Dezember bis zum 10. Januar so weit wie möglich heruntergefahren werden. Entschieden werden soll das auf einer möglichst kurzfristig anberaumten Konferenz der Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin. Mehr dazu beim Land NRW.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat heute bereits folgende Hinweise für die Kindertagesbetreuung veröffentlicht:
- Der Betrieb von Kindertagesstätten soll vom 14. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 auf ein Minimum reduziert werden.
- Eine Betreuungsgarantie gilt aber und es wird kein Betreuungsverbot wie im Frühjahr ausgesprochen.
- Das Ministerium appelliert an Eltern und Familien das Betreuungsangebot nur bei absoluter Notwendigkeit zu nutzen.
Zur Meldung des Familienministeriums
Auch das NRW-Schulministerium hat Informationen zum Schulbetrieb zur Verfügung gestellt. Ab Montag, 14. Dezember gilt:
- In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
- In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.
- Die Berufskollegs nutzen davon abweichend die Möglichkeiten des Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen.
- An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.