Die relevante Sieben-Tages-Inzidenz (RKI) im Kreis Unna liegt seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 150, das Land hat dies festgestellt und in seiner Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit dürfen ab Freitag, 14. Mai Geschäfte im Kreisgebiet wieder für Terminshopping, das sogenannte Click&Meet, öffnen.
Die Kunden müssen zu ihrem Termin ein tagesaktuelles negatives Testergebnis mitbringen. Wer aber vollständig geimpft oder genesen ist, braucht keinen negativen Test. Eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung ersetzt den Nachweis eines negativen Testergebnisses.
Nachweis für Genesene
Wer Corona hatte und genesen ist, kann das über den Quarantänebescheid nachweisen. Wer den nicht mehr hat, wendet sich an das zuständige Ordnungsamt der jeweiligen Kommune. Alternativ können Genesene auch das PCR-Testergebnis als Nachweis mitführen. Geimpfte haben den Nachweis im Impfpass und auch auf einer gesonderten Bescheinigung bei der Impfung erhalten.
Vorgaben für Geschäfte
Für die Geschäfte gelten klare Vorgaben, wie viele Kunden gleichzeitig im Ladenlokal sein dürfen. Solange die Wocheninzidenz über 100 liegt, darf sich ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche im Geschäft aufhalten. Der Betreiber muss auch die Kontaktdaten seiner Kunden registrieren. Das kann analog oder auch digital z.B. über die Luca-App erfolgen.
Unabhängig vom Inzidenzwert geöffnet sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien, Optiker oder Blumengeschäfte. PK | PKU