von Andreas Milk
Sechs Monate Haft, dazu eine dreijährige Führerscheinsperre: Dieses Urteil wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekam der 43-jährige Bergkamener Murat O. (Name geändert) vor dem Amtsgericht in Kamen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte eine – hohe – Geldstrafe beantragt. Dass das Urteil härter ausfiel, hängt mit O.s Vorgeschichte zusammen. Es gab schon eine Reihe von Verfahren.
Zum Beispiel einen Berufungsprozess vor dem Landgericht Dortmund im Dezember 2017. Die illegale Autofahrt, um die es jetzt in Kamen ging, passierte im Februar 2018 – ganze zwei Monate später. Murat O.wurde von Polizisten gestoppt, nachdem er mit überhöhter Geschwindigkeit über die A 1 gerauscht war.
Seinen Verteidiger ließ er erklären, dass die Fahrt „eingeräumt“ werde. Ein solches Geständnis ist grundsätzlich strafmildernd, bloß: Abzustreiten gab es bei der Beweislage sowieso nichts.
Gegen die Verurteilung zu der Haftstrafe kann Murat O. nun Berufung einlegen. Dann würde auch dieser Fall wieder das Landgericht in Dortmund beschäftigen.