von Andreas Milk
Amtsrichter Martin Klopsch führt in Kamen seit rund 30 Jahren Strafprozesse – aber so etwas wie mit dem Bergkamener Uwe H. (Name geändert) hat er selten erlebt: Ein „Ausnahmefall“ sei das. Und zwar im positiven Sinne. H. hatte im vergangenen August auf der Geschwister-Scholl-Straße in Bergkamen nach dem Rammen eines geparkten Autos Unfallflucht begangen. So weit, so (leider) alltäglich. Als ihn dann aber die Polizei ausfindig machte, suchte er keinerlei Ausflüchte. Er erklärte einfach: Ja, ich war’s.
Danach wurde es etwas kurios. Das Amtsgericht Hamm – zuständig fürs Entziehen von Führerscheinen und mit H.s Fall befasst – vermutete hinter dem freimütigen Geständnis eine Täuschungsabsicht. Polizisten wurden losgeschickt für Umfeldrecherchen; es ging um die Frage, ob womöglich gar nicht H. hinterm Steuer gesessen hatte, er nur vielmehr jemanden decken wollte? Vielleicht einen führerscheinlosen Verwandten oder Freund? Fehlanzeige. Es ergaben sich keinerlei Hinweise, die so etwas belegt hätten.
Die Folge: Uwe H. – Autofahrer seit 47 Jahren, keine Eintragungen in Flensburg – musste den „Lappen“ erst mal abgeben. Beim Gerichtstermin bekam er ihn nun zurück. „Ich weiß nicht, was mich geritten hat“, kommentierte er sein Verhalten nach dem Zusammenstoß auf der Geschwister-Scholl-Straße. Er sei ausgestiegen, habe sich den Schaden am anderen Fahrzeug angeschaut, sei wieder eingestiegen und weggefahren. Seine Anwältin mutmaßte, es könne eine Art Schock oder ein „Aussetzer“ eine Rolle gespielt haben.
Einig waren sich Richter, Anwältin und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, dass es reiche, H. eine Geldbuße von 600 bis 800 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung aufzuerlegen – dann könne man die Sache einstellen, ohne dass H. vorbestraft wäre. Kleiner Haken: Die Frau von der Staatsanwaltschaft war Referendarin. Ihr Ausbilder hatte vor dem Termin erklärt, eine Verfahrenseinstellung komme nicht in Frage. Wäre die junge Kollegin davon im Gerichtssaal abgewichen, hätte das ihrem Fortkommen wohl nicht gerade gedient.
Jetzt bekommt die Staatsanwaltschaft Post von Richter Klopsch. Der wird ausführlich darlegen, warum Uwe H. ohne Verurteilung aus der Sache rauskommen sollte. Bleibt die Staatsanwaltschaft stur, würde ein weiterer Sitzungstermin nötig.