Kreisverwaltung „zwischen den Jahren“ geöffnet

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Alle Dienststellen der Kreisverwaltung sind in diesem Jahr zwischen den Feiertagen für den Publikumsverkehr geöffnet. Im Zeitraum Donnerstag, 23. Dezember bis Freitag, 31. Dezember bleiben die Türen nur an Heiligabend, 24. Dezember und Silvester, 31. Dezember geschlossen.

Für den Besuch beim Kreis Unna gilt die bekannte 3G-Regel. Der Zutritt der Dienstgebäude nur geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet. Der Nachweis wird unmittelbar bei Zugang der Dienststelle kontrolliert. Die Öffnungszeiten sind unter www.kreis-unna.de/oeffnungszeiten zu finden. PK | PKU