Kreissynode: Aus für Oase Stentrop – wählen mit 14 – acht Kandidaten

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Kirchenkreis trennt sich von Oase Stentrop. Dem Tagungshaus bleiben noch zwei Jahre. Das beschloss jetzt die Synode des Kirchenkreises Unna in Kamen. Sie sprach sich auch für das Wahlrecht mit 14 aus. Für die vakante Stelle der Superintendentin/Suberintendenten liegen acht Kandidaturen vor. Gewählt werden soll am 19. August.

Es ist, da sind sich alle Synodalen einig, eine echte Oase: das Tagungs- und Begegnungszentrum Oase Stentrop des Kirchenkreises. Mit viel Platz rundherum und in einer landschaftlich reizvollen Lage zwischen Fröndenberg und Bausenhagen hat es bereits eine über 60-jährige Geschichte als Ort der Begegnung, des Glaubens und des Lernens für Menschen nicht nur aus dem Kirchenkreis. Doch auch das bestimmt das Haus: die Belegungszahlen ist zu gering, die Zimmer und Räume nicht auf einem zeitgemäßen Standard, barrierefrei und behindertengerecht ist das Haus auch nicht. Jährlich hat der Kirchenkreis in den Vergangenheit hier schon mit ca. 50.000 Euro den Betrieb subventioniert. Dies so weiterzuführen, sei unverantwortlich. Es müsse nun eine Perspektive für die Zukunft geben, bat Verwaltungsleiter Thomas Sauerwein um eine Entscheidung von den Synodalen. Diese sprachen sich nun mehrheitlich für eine Schließung des Hauses in zwei Jahren aus. Für eine Weiterführung und die Zustimmung zu den dafür notwendigen hohen Investitionen, mindestens eine halbe Million Euro, fand sich keine Mehrheit. Gerade unter dem Druck, den Gemeinden mit ihren eigenen Gebäuden haben, sei eine Investition auf Ungewissheit nicht verantwortlich, so die deutliche Mehrheit der Stimmen der Synodalen. Die Gruppen, die jetzt bereits gebucht haben, werden die Oase noch bis zum 31.12.2016 besuchen können.  Dann schließen sich die Türen des Tagungshauses dauerhaft. Für das Vater-Kind-Festival bedeutet dies, dass jetzt ein neuer Ort gesucht wird. „Das Festival wird es aber auch weiterhin geben“, so Männerpfarrer Dirk Heckmann.

100 Seiten Bericht

Erstmals gab Synodalassessor Hans-Martin Böcker den Bericht über die synodalen Dienste und Einrichtungen im Kirchenkreis weiter. Alle zwei Jahre gibt es diesen Bericht über die kirchenkreisweiten Angebote. Gut einhundert Seiten stark ist das geschrieben Werk, da tat es gut, dass Böcker die vielen Einzelberichte bündelte und aus jedem eine Aussage heraushob. Insbesondere die anstehenden Veränderungen mit Blick auf die neue Konzeption Synodaler Dienste hob er dabei hervor: „So blicken wir zum einen heute auf eine neue Satzung, die es zu verabschieden gilt. Zum anderen wird es unsere Aufgabe sein die Kommunikation zwischen den Ebenen im Kirchenkreis zu stärken.“ Bei all der Veränderung und den Herausforderungen sei aber auch „ein wenig Durchatmen und Zeit zur Umsetzung all der Ideen und Projekte, die wir vor der Brust haben“ nötig, so Böcker.

Aus einer Konzeption wird eine Satzung

Im letzten Herbst hat die Kreissynode die Konzeption synodaler Dienste beschlossen. Dort wird die Zusammenarbeit zwischen gemeindlicher und kirchenkreislicher, also synodaler Ebene geregelt. Bisher waren es vier Fachbereiche, in denen die kreiskirchliche Arbeit organisiert wurde. Diese werden abgelöst von sieben Fachausschüssen, hiervon verspricht man sich eine differenziertere Begleitung der Arbeit. Die Ausschüsse sind die für Gottesdienst, Kirchenmusik und Kultur, für Seelsorge und Beratung, für Diakonie und gesellschaftliche Verantwortung, für Mission und Ökumene, für Kindergartenarbeit, für Jugend, Schule und OGS sowie für Erwachsenen- und Familienbildung, Männer- und Frauenarbeit. Die neue Konzeption machte nun eine neue Satzung für den Kirchenkreis notwendig, die von den Synodalen einstimmig angenommen wurde. Damit kann mit der Umsetzung nach den nächsten Kirchenwahlen im Frühjahr 2016 begonnen werden.

Neues zur Superintendentenwahl

Über den Sommer bleibt der Kirchenkreis ohne besetzte Superintendentenstelle. Das stellte sich ja bereits nach der Sondersynode im März heraus. Der Vorsitzende des Nominierungsausschusses Pfarrer Jochen Voigt berichtet den Synodalen vom Stand im Bewerbungsverfahren: es seien acht Bewerbungen eingegangen. Zurzeit werden Gespräche mit fünf Bewerberinnen und Bewerbern geführt, von denen wohl zwei oder drei vorgeschlagen werden. Somit bliebe es bei den Terminen im August: am 17. und 18. abends jeweils Vorstellungen der Kandidatinnen und Kandidaten, am 19. August die Sondersynode zur Wahl der neuen Superintendentin oder des neuen Superintendenten.

Wählen mit 14

Wenn es nach dem Willen der Unnaer Synodalen geht, dürfen bei den Kirchenwahlen 2016 erstmals Jugendliche schon ab 14 Jahren teilnehmen. Die Herabsetzung des Wahlalters ermögliche bereits Jugendlichen eine aktive demokratische Gemeindebeteiligung. Nun geht diese Entscheidung zur Landessynode, die im Herbst hierüber zu entscheiden hat. Sieht die Landessynode dies auch so, könnte schon bei der nächsten Kirchenwahl im Februar 2016 diese Regelung landeskirchenweit gelten. Der Kirchenkreis Unna schließt sich auch einem neuen Lehrplan für den Konfirmandenunterricht an. Dieser berücksichtigt die sich verändernden Modelle und Lernmöglichkeiten, die bereits jetzt vielerorts praktiziert werden.