Kreispolizei und Staatsanwaltschaft wollen Zusammenarbeit verbessern

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Die tägliche Zusammenarbeit zwischen der Kreispolizeibehörde Unna und der Staatsanwaltschaft Dortmund ist nun auch schriftlich fixiert worden. Mit Blick auf die stetig wachsenden Herausforderungen an Staatsanwaltschaft und Polizei ist der sachgerechte Umgang mit den knapper werdenden Strafverfolgungsressourcen umso bedeutungsvoller.

 Leitender Oberstaatsanwalt Volker Schmerfeld-Tophof, Leiter der Staatsanwaltschaft Dortmund (l.) und Landrat Michael Makiolla, Leiter der Kreispolizeibehörde unterzeichneten die Zusammenarbeitsvereinbarung ihrer beiden Behörden. Dahinter v.l.n.r. Kriminaloberrat Volker Kleisa (Leiter der Direktion Kriminalität) und Leitender Polizeidirektor Hans-Dieter Volkmann (Abteilungsleiter Polizei) von der Kreispolizeibehörde Unna sowie Oberstaatsanwältin Susanne Bastians und Oberstaatsanwalt Christian Petlalski von der Staatsanwaltschaft Dortmund
Leitender Oberstaatsanwalt Volker Schmerfeld-Tophof, Leiter der Staatsanwaltschaft Dortmund (l.) und Landrat Michael Makiolla, Leiter der Kreispolizeibehörde unterzeichneten die Zusammenarbeitsvereinbarung ihrer beiden Behörden. Dahinter v.l.n.r. Kriminaloberrat Volker Kleisa (Leiter der Direktion Kriminalität) und Leitender Polizeidirektor Hans-Dieter Volkmann (Abteilungsleiter Polizei) von der Kreispolizeibehörde Unna sowie Oberstaatsanwältin Susanne Bastians und Oberstaatsanwalt Christian Petlalski von der Staatsanwaltschaft Dortmund

Gemeinsames Ziel beider Behörden ist, eine effektive und effiziente Strafverfolgung sicher zu stellen. Um erkannte Problembereiche zu minimieren und so ein konfliktarmes und zielorientiertes Arbeiten zu ermöglichen, wurde nun eine gemeinsame Zusammenarbeitsvereinbarung erarbeitet. Mit der Verbindlichkeit der Vereinbarung basiert die Qualität kriminalpolizeilicher und staatsanwaltlicher Sachbearbeitung auf einem festen Fundament und wird dadurch auch in Zukunft weiter gefördert.

Am Mittwoch unterzeichneten Vertreter beider Behörden die Vereinbarung zur Verbesserung der Qualität und Effizienz von Ermittlungen. Daneben stellt dies eine „lebende“ Vereinbarung dar, die es ermöglicht, bei erkannten Defiziten schnell, flexibel und nachhaltig zu reagieren.