Kreis-Jagdberater warnt vor Wildunfällen im Herbst

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Autofahrer sind im Herbst und Winter mehrfach gefordert. Regen, Nebel, Schnee und rutschige, matschige oder eisglatte Straßen machen das Fahren in den dunkleren Monaten nicht zum Vergnügen. Doch nicht nur die Witterung erfordert eine erhöhte Aufmerksamkeit und einen besonnenen Fahrstil. Gerechnet werden muss auch mit Wildwechsel von Rehen und Wildschweinen. Die Tiere überqueren die Straßen auf dem Weg zu ihren Futterplätzen und haben schon so manchen Autofahrer erschreckt auf die Bremse treten lassen. Damit es beim Schrecken bleibt, gibt Kreis-Jagdberater Dietrich Junge einige Verhaltenstipps:

  • Die meisten Wildunfälle lassen sich durch vorausschauende Fahrweise vermeiden. Gerade an Waldrändern und Lichtungen gilt: Runter vom Gas und Augen auf.
  • Nachts schreckt Fernlicht das Wild ab. Läuft doch einmal ein Tier auf die Fahrbahn, gibt es nur eins: Bremsen, Fernlicht aus, hupen.
  • Kommt es dennoch zu einem Wildunfall, muss nach einem Zusammenprall auf jeden Fall die Polizei verständigt werden. Das gilt selbstverständlich auch, wenn das Tier „nur“ verletzt wurde und weggelaufen ist. Die Polizei informiert dann den für das Gebiet zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Dieser entscheidet, was mit dem Tier weiter geschieht bzw. wie und wo eine Suche stattfindet.
  • Auf keinen Fall darf das Tier ins Auto geladen und abtransportiert werden. Auch nicht, um es zu einem Tierarzt zu bringen.

Tier auf keinen Fall ins Auto laden

Übrigens: Grundsätzlich muss der Verkehrsteilnehmer für den Wildschaden nicht haften, es sei denn, er hat den Unfall z.B. fahrlässig verursacht. Die Kosten für den Schaden am Fahrzeug übernimmt in aller Regel die Kfz-Versicherung.

Andere Regeln als bei Wild gelten für Haustiere. Verursacht ein Hund oder eine Katze einen Unfall, kommt der Halter für den Schaden auf. Allerdings muss auch hier die Polizei eingeschaltet werden. Schwierig wird es, wenn der Verkehrsteilnehmer einem Tier ausweicht und dadurch einen Schaden verursacht. Kann er nicht nachweisen, dass das Tier Ursache des Unfalls war, zahlt seine Kfz-Versicherung unter Umständen nicht.