Kreis erinnert: Fäll- und Schnittverbot ab 1. März

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Der Kreis erinnert: Ab 1. März gilt wieder ein Fäll- und Schnittverbot – und das bis zum 30. September. Für einen kräftigen Gehölzschnitt bleiben also nur noch wenige Tage Zeit.

Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz, Sinn und Zweck der Schutz brütender Vögel und anderer Tiere, die in Bäumen und Gehölzen Unterschlupf finden. Erlaubt sind lediglich Formschnitte, mit denen nur der Austrieb des Vorjahres zurückgeschnitten wird.

Der Kreis rät, sich vor allem in der Brutzeit von Vögeln vorher abzusichern, ob Nester in den Hecken gebaut wurden und diese von Vögeln bewohnt sind. Ist das der Fall, sollte auch mit Formschnitten gewartet werden, bis die Tiere das Nest verlassen haben. PK | PKU