Kostenerstattung für Kinderferienprogramme aus dem Bildungs- und Teilhabepaket möglich

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Familien mit geringem Einkommen können eine Förderung für die Teilnahme an Kinderferienprogrammen für ihr Kind beantragen. Möglich ist das durch das Bildungs- und Teilhabepaket.

Mit Hilfe des Bildungs- und Teilhabepakets können Kosten ganz oder teilweise übernommen werden. Hierzu zählt nicht nur das Mittagessen in Schule oder Kita, Klassenfahrten oder Lernförderung, sondern auch Kosten für Sport und Freizeit. So können Familien mit geringem Einkommen auch für die Kostenerstattung bei Teilnahme an Kinderferienprogrammen einen Antrag stellen.

Viele kommunale Anbieter nehmen noch Anmeldungen für Kinder und Jugendlich für die Sommerferien an. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Stadt oder Gemeinde. Jobcenter-Teamleiterin Christiane Klanke ist zuständig für Bildung und Teilhabe und erklärt: „Die Teilnahme am Kinderferienprogramm wird genauso gesehen, wie das Mitmachen im Sportverein. Bis zu 15 Euro monatlich können pro Kind übernommen werden.“ Anträge finden interessierte Eltern auf der Homepage des Kreises Unna unter www.kreis-unna.de/but
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Hinweise zum Antragsverfahren:
Kundinnen und Kunden des Jobcenters Kreis Unna können ihre Anträge, Vordrucke und Kostennachweise in allen Dienststellen des Jobcenters Kreis Unna abgeben (siehe auch www.jobcenter-kreis-unna.de). Für die Entscheidung über Anträge von Kindern und Jugendlichen im Wohngeldbezug, im Bezug des Kinderzuschlages, Sozialhilfe, Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder Asylbewerberleistungen ist der Kreis Unna zuständig. Die Anträge, Vordrucke und Kostennachweise können beim Kreis Unna, den örtlichen Wohngeldstellen, Bürgerämtern und/oder Sozialämtern in den jeweiligen Rathäusern gestellt werden. Es ist gewährleistet, dass die Anträge an den Kreis Unna weitergeleitet werden.