von Andreas Milk
Kamens Knöllchen-Schreiber Karsten L. (Namen geändert) muss sich allerhand anhören in seinem Job. Was am Vormittag des 23. Mai 2023 der Bergkamener Autofahrer Murat F. geäußert haben soll, geht weit übers Tolerierbare hinaus: „Wichser“, „Bastard“, „Missgeburt“ sei Karsten L. von F. genannt worden, heißt es in den Akten. Im Dezember erwirkte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl. Murat F. legte Einspruch ein. Darum war das Ganze jetzt Gegenstand einer Verhandlung vor dem Strafrichter.
An besagtem Tag im vergangenen Frühjahr hatte Murat F. statt der vorgeschriebenen Parkscheibe einen handgeschriebenen Zettel mit seiner Ankunftszeit hinter der Windschutzscheibe hinterlassen. Karsten L. kam, sah – und tat seine Pflicht: Er ahndete die Ordnungswidrigkeit mit einem Strafzettel.
Beim Prozesstermin gab Murat F. zu, ein bisschen aggressiv gewesen zu sein. Aber: Erstens habe er den Mann vom Kamener Ordnungsamt wohl „nur“ als „Arschloch“ bezeichnet. Zweitens habe der ihn auch beleidigt – und zwar, indem er äußerte: „Ihr Türken macht doch, was ihr wollt.“ F. hat türkische Wurzeln und ist deutscher Staatsbürger.
Eine ausländerfeindliche Äußerung getan zu haben, bestritt Karsten L. Vielmehr ergänzte er noch die Vorwürfe gegen Murat F.: Der habe ihm zum Abschied gesagt, wenn er ihn mal allein treffe, werde er „schon sehen“, was passiert.
So sah es denn schlecht aus für den 53-jährigen Angeklagten Murat F.: Der Richter erklärte ihm, schon das „Arschloch“ rechtfertige die Höhe des Strafbefehls: 30 Tagessätze à 40 Euro. Bleibe F. bei seinem Einspruch und erzwinge eine neue Entscheidung, könnte der Betrag noch steigen. F. überlegte nicht allzu lange: Er nahm den Einspruch zurück. Damit ist der Strafbefehl über 1.200 Euro rechtskräftig.