Die Kraftfahrzeugsteuer wird ab 30. Januar nicht mehr von den Finanzämtern, sondern von den Zollämtern erhoben. Gleichzeitig wird das SEPA-Lastschriftverfahren für die Erhebung der Kfz-Steuer eingeführt. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde beim Kreis hin.
Damit greift bei der Kfz-Steuer nicht die von der EU-Kommission beschlossene Verschiebung der SEPA-Einführung erst zum 1. August 2014 (für Privatpersonen erst ab 1. Januar 2016).
Im Gegenteil: Das Bundesministerium der Finanzen hat die Kfz-Zulassungsstellen zur Umsetzung der SEPA-Regelung bereits zum 30. Januar verpflichtet und keinen Spielraum für eine andere Entscheidung vor Ort gelassen.
Längere Wartezeiten in den Kfz-Zulassungsstellen
Unterm Strich heißt das, dass bei Kfz-Zulassungen nicht mehr einfache Lastschrifteinzugsermächtigungen akzeptiert werden können, sondern für jede Zulassung ein SEPA-Mandat im Original vorgelegt werden muss. „Das bedeutet längere Bearbeitungszeiten in den Zulassungsstellen in Unna und Lünen und damit auch längere Wartezeiten“, bittet Fachbereichsleiter Günter Sparbrod um Verständnis.
Welche Regelungen bisher galten und was ab 30. Januar neu zu beachten ist, hat die Zulassungsstelle in einem Infoblatt zusammengefasst. Dieses Infoblatt gibt es hier.