Neuer Wohnort, altes Kennzeichen: Seit einem Jahr können Fahrzeughalter ihr „Nummernschild“ bei einem Umzug behalten. Den Weg zur Behörde müssen Fahrer rollender Untersätze trotzdem antreten. Daran erinnert die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna.
Fahrzeughalter können seit dem 1. Januar 2015 nicht nur landes-, sondern auch bundesweit entscheiden, ob sie das Kennzeichen ihrer neuen Heimat haben oder ihr bisheriges behalten wollen. Ohne Gebühr geht es nach dem Willen des Gesetzgebers aber in keinem Fall. Denn während die Umkennzeichnungspflicht Vergangenheit ist, müssen mindestens die Fahrzeugpapiere bei der neuen Zulassungsstelle berichtigt werden.
Auch bei einem Umzug innerhalb des Kreises Unna müssen sich Halter melden, um die Papiere umschreiben zu lassen. Dies kann ebenfalls bei den Zulassungsstellen des Kreises in den Kreishäusern Unna und Lünen oder auch bequem im Bürgerbüro der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erledigt werden – beispielsweise, wenn der Personalausweis geändert wird.
„Diese Vorschriften gibt es natürlich nicht ohne Grund“, erläutert Fachbereichsleiter Günter Sparbrod. Mit der Berichtigung der Papiere erfolgt auch eine Berichtigung des zentralen Fahrzeugregisters. „Und das stellt unter anderem sicher, dass Anfragen von Versicherungen in Schadensfällen korrekt beantwortet werden und diese dementsprechend schnell von den Versicherungen abgewickelt werden können.“
Kommen Fahrzeughalter ihrer Pflicht nicht nach, die Fahrzeugpapiere unverzüglich berichtigen zu lassen, kann es teuer werden. Es drohen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein kostenpflichtiges ordnungsbehördliches Verfahren, das bis zur zwangsweisen Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges führen kann.