von Andreas Milk
Er habe „keine andere Wahl gehabt“, entschuldigte sich der 29-jährige Stefan P. (Name geändert) vor dem Kamener Amtsrichter. Bei Kaufland an der Töddinghauser Straße hatte er mehrmals gestohlen – zum Beispiel Red-Bull-Dosen. Die habe er dann für den halben Kaufpreis weiterverkauft, um leben zu können. Auch Tabak für den Eigenbedarf ließ er mitgehen. Insgesamt listete die Anklage Waren im Wert von knapp 200 Euro auf, gestohlen an drei Tagen Ende 2018 / Anfang 2019.
Stefan P. ist wohnungslos, steht unter Betreuung. Vom Amt habe er zwischen Dezember und Mitte April kein Geld gekriegt, sagte er. „Da bin ich eben klauen gegangen.“
Schon Ende Januar hatte P. wegen eines weiteren Diebstahls einen Strafbefehl bekommen – ein Umstand, der es dem Gericht erlaubte, zwei der drei jetzt angeklagten Taten zu den Akten zu legen: „Verfahren eingestellt“, weil noch vor Erlass des Strafbefehls passiert und nicht gravierend. Mit der dritten Tat ging das nicht. Folge: eine Geldstrafe von 400 Euro. Die wird sich wohl in eine gemeinnützige Arbeit umwandeln lassen. Dass bei P. nichts zu holen ist, weiß auch die Staatsanwaltschaft. Deren Vertreter im Sitzungssaal erklärte dem Angeklagten, dass es „immer Alternativen“ zu strafbarem Handeln gebe – etwa den Gang zur Behörde oder zur Tafel.