von Andreas Milk
17 Eintragungen umfasst das Vorstrafenregister von Sedat T. (Name geändert). Zuletzt hatte es eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gegeben wegen eines Betrugsdeliktes. Der von ihm angerichtete Schaden geht in die Hunderttausende. Dagegen ist die Anklage, um die es jetzt im Kamener Amtsgericht ging, Kleinkram. Per Kleinanzeigen-Plattform im Internet habe T. in Bergkamen einen Schaden von 1.520 Euro verursacht. Denn er sagte einem Kunden die Lieferung von zwei BMW-Laserscheinwerfern zu, ließ sich das Geld von ihm überweisen – schickte aber keine Ware.
In der Verhandlung stellte sich das Ganze als ein typischer Fall von „Dumm gelaufen“ heraus. Seit der Haftentlassung habe bei seinem Mandanten eine „gewisse Geldknappheit“ geherrscht, berichtete T.s Verteidiger. In Polen habe er einen Lieferanten für Autoteile aufgetrieben und beschlossen, dort zu bestellen und die gelieferten Teile an Kunden in Deutschland weiter zu verkaufen. So war es wohl auch im Fall der Scheinwerfer gedacht. Bloß: Die kamen nicht. Und dann, so sagte es der Anwalt, habe T. dieses Problem auch noch seinem Kunden gegenüber „schlecht kommuniziert“. Heißt: Er sandte ihm irgendeinen Paketschein – als Nachweis für den Scheinwerfer-Versand, der gar nicht erfolgt war.
Heute sei T. klüger, so der Anwalt weiter. Mit der Scheinwerfergeschichte habe er sich quasi selbst reingeritten. Das Geld seines Kunden habe er – abzüglich seines Gewinns – nach Polen weitergeleitet. Bereicherung sieht anders aus. 250 Euro hat T. mittlerweile dem Kunden ersetzt; zur Rückgabe des Restbetrages sei er – in Raten – ebenfalls bereit.
Gute Gründe eigentlich, das Verfahren einzustellen. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft noch Bedenken: Sie will erst einen Nachweis, dass T. den von seinem Kunden überwiesenen Betrag für die Scheinwerfer wirklich nach Polen durchgereicht hat. Sobald er diesen Nachweis erbracht hat, könnte – muss aber nicht zwingend – die Akte zugeklappt werden.
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