Katerstimmung im Amtsgericht: Strafen für Trunkenbolde

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von Andreas Milk
Mitten in der Nacht – gegen zwei Uhr – hockte der Bergkamener Adem K. (62, Name geändert) in Kamen auf einem Bürgersteig, passenderweise an der Bergkamener Straße. Es war der sehr frühe Morgen des 19. August 2023. Eine Polizeistreife wurde aufmerksam. Dass K., wie sich später herausstellen sollte, 1,86 Promille Alkohol im Blut hatte, war für sich gesehen nicht strafbar. Aber er war in jener Nacht Auto gefahren: Der Wagen stand in der Nähe, mit einem platten Reifen, weil K. über eine Verkehrsinsel gebrettert war.

Jetzt saß er als Angeklagter im Amtsgericht und erzählte, am Vorabend habe es eine Feier in der Firma gegeben. Eigentlich sollte eine Kollegin ihn nach Hause chauffieren. Doch die Frau machte einen Rückzieher: K.s Zustand behagte ihr wohl nicht. Also setzte sich der Mann hinters Steuer seines eigenen Wagens. Er trinke sonst eher selten, und seit dem Unfall sei er abstinent, erklärte er nun dem Richter. Der wiederum fand, dass es für K.s damaligen Promillewert schon einiges an Training brauche. Das Urteil: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro, plus sieben Monate Führerscheinsperre.

Und noch ein weiterer trinkfreudiger Kraftfahrer wurde verurteilt, und das, obwohl er gar nicht da war: Für eine Tat im vergangenen Mai auf dem Hornbach-Parkplatz am Kamener Zollpost bekam ein vorbestrafter LKW-Fahrer per Strafbefehl sechs Monate Haft auf Bewährung und eine Führerscheinsperre von zwei Jahren. Nach Stand der Ermittlungen hatte er sich nach einer nächtlichen Kollision auf dem Parkplatz zunächst schlafen gelegt und später gegenüber der Polizei behauptet, erst nach dem Unfall mit dem Trinken begonnen zu haben. Den Verhandlungstermin im Gericht verpasste er – angeblich wegen eines Missverständnisses zwischen ihm und einem Verteidiger. Die Anreise mit dem Zug von seinem Wohnort in Süddeutschland hätte rund fünf Stunden gedauert.