Inzidenzstufe 1 ab Donnerstag: Wieder strengere Regeln

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Einen knappen Monat lang war der Kreis Unna aufgrund weniger Corona-Neuinfektionen in der Inzidenzstufe 0. Doch am heutigen Dienstag liegt der Inzidenzwert mit 19,8 am achten aufeinander folgenden Tag über dem Schwellenwert von 10. Damit gelten im Kreisgebiet ab dem 5. August die Regelungen der Inzidenzstufe 1.

„Die wieder steigenden Infektionszahlen zeigen, dass die Corona-Pandemie nicht überwunden ist“, stellt Kreis-Gesundheitsdezernent Uwe Hasche fest. „Wenn wir eine vierte Welle verhindern wollen, müssen so viele Menschen wie möglich die vorhandenen Impfangebote annehmen und sich auch vollständig impfen lassen.“

Es stehe ausreichend Impfstoff zur Verfügung, und sowohl Kreis als auch Ärzteschaft machten niedrigschwellige Angebote: „Um eine Corona-Schutzimpfung zu erhalten, muss man noch nicht einmal krankenversichert sein“, unterstreicht Hasche. Eine Übersicht über die Impf-Aktionen vor Ort, die der Kreis zusammen mit der KVWL neben dem Impfzentrum in Unna macht, findet sich auf der Startseite des Kreises Unna im Internet: www.kreis-unna.de

Regeln in der Coronaschutzverordnung
Das Land regelt in der Coronaschutzverordnung, was erlaubt ist und was nicht. Ab übermorgen fällt der Kreis Unna in Stufe 1 zurück. Auf einer Sonderseite erklärt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausführlich, was in Stufe 1 gilt: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw. Hier findet sich auch eine rechtsverbindliche Übersicht, welche Kommune in welcher Inzidenzstufe liegt.

Zentrale Punkte der Stufe 1

Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Testnachweis aus beliebigen Haushalten erlaubt.

Gastronomie: Zulässig ist die Öffnung der Gastronomie im Innen- und Außenbereich mit Platzpflicht. Es ist kein Negativtest erforderlich.

Freizeit: Bäder, Saunen und Indoor-Spielplätze dürfen mit Personenbegrenzung für Geimpfte, Getestete oder Genesene geöffnet bleiben. In Freibädern gilt keine Testpflicht.

Kinder- und Jugendarbeit: Gruppenangebote sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt. Ferienangebote und Ferienreisen sind mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest möglich.
Partys: Partys und vergleichbare Feiern sind im Freien ohne Mindestabstand und ohne Maskenpflicht mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt und einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.

Die relevanten Inzidenzen für alle kreisfreien Städte und Kreise – auch für den Kreis Unna – werden vom Robert-Koch-Institut (RKI) unter www.rki.de/inzidenzen in einer Tabelle veröffentlicht. Alle Details sind auf der genannten Sonderseite des Ministeriums nachzulesen sowie in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW unter www.land.nrw/corona. PK | PKU