Der DGB erklärt den Begriff der „Prekären Beschäftigung“ wie folgt: „wenn Arbeitnehmer
oder Arbeitnehmerinnen nur schlecht oder gar nicht von ihrem Einkommen leben können, die
Arbeit nicht auf Dauer angelegt ist oder sie unfreiwillig teilzeitbeschäftigt sind. Dazu gezählt
werden Leih- und Zeitarbeit, Beschäftigung im Niedriglohnsektor, unfreiwillige Teilzeit,
Minijobs oder geförderte Arbeitsgelegenheiten. Auch Selbständige können prekär beschäftigt
sein, wenn sie beispielsweise als Scheinselbständige von nur einem Auftraggeber abhängig
sind.“
Der AfA Unterbezirk setzt sich am Donnerstagabend in Bergkamen mit diesem Thema auseinander.
Thomas Klüh (Sprecher für Fragen des Arbeitsmarktes und stellv. AfA UB Vorsitzender) wird
ein Impulsreferat zum Thema „Prekäre Beschäftigungsverhältnisse“ halten, anschließend ist
eine Diskussion darüber geplant.
Die Veranstaltung findet am 15. September um 18:30 Uhr im Treffpunkt (VHS) an der
Lessingstraße 2 in Bergkamen statt.
Eingeladen sind alle Interessierten Mitglieder der SPD, Gewerkschaftsvertreter, Betriebs-
Personalräte, insbesondere aber auch betroffene Menschen, die hierüber mit der Politik
sprechen möchten.