Die Stadt Bergkamen erhebt wie andere Städte und Gemeinden in NRW eine jährliche Hundesteuer. Hierzu sind die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Stadtverwaltung anzumelden. Eine Anmeldung von Hunden ist persönlich sowohl im Bürgerbüro als auch im Steueramt möglich. Darüber hinaus sind die Formulare zur Anmeldung von Hunden auf der Internetseite der Stadt hinterlegt, so dass auch eine postalische Anmeldung möglich ist.
Die jährliche Hundesteuer beträgt zurzeit 96,00 € für einen Hund. Für die Haltung von zwei oder mehr Hunden sowie für besondere Hunderassen besteht ein höherer Steuersatz.
Im Jahr 2014 wurde erstmals eine Hundebestandsaufnahme im Stadtgebiet durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma durchgeführt. Diese Aktion war sehr erfolgreich und hat zu einer Erhöhung des steuerlich erfassten Hundebestandes geführt.
Es gehen vermehrt Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern ein, dass nicht alle Hundehalter der Verpflichtung zur Anmeldung ihrer Hunde nachkommen. Aufgrund der Meldungen wird die erneute Durchführung einer Hundebestandsaufnahme in Erwägung gezogen. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit und im Interesse aller Bürger und Bürgerinnen, aber auch der „ehrlichen“ Hundesteuerzahler, wird die Durchführung einer Hundebestandsaufnahme ange-dacht.
Die Hundehalter erhalten vom Steueramt für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Der Halter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen. Auf Verlangen ist der Hundehalter verpflichtet, den Beauftragten der Stadt die gültige Steuermarke vorzuzeigen. Bis zur Übersendung einer neuen Steuermarke ist die bisherige Steuermarke zu befestigen oder vor-zuzeigen. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.
Bei Rückfragen steht Frau Angelika Schneider aus dem Steueramt unter der Telefonnum-mer: 02307/965-471 zur Verfügung.