Im Zweifel für den Angeklagten: „Mein Cousin war’s“ – Freispruch

image_pdfimage_print

von Andreas Milk

Manchmal müssen die alten Lateiner ran. In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten: Das ist der Grundsatz, dem der 32-jährige Bergkamener Milan K. (Name geändert) seinen Freispruch vor dem Amtsgericht Kamen verdankt. Möglich, dass er am späten Abend des 18. Februar ohne Führerschein durch die Gegend gefahren war. Möglich, dass er’s nicht war.

Kurz vor Mitternacht war seinerzeit einer Polizeistreife der VW Golf auf der Straße Im Sundern in Oberaden aufgefallen. Die Beamten fuhren hinterher. Der Golf sei Schlangenlinien gefahren, erinnerte sich jetzt im Prozess ein Polizist, außerdem habe es unerklärliche Temposchwankungen gegeben: mal 40, mal 60 km/h. Die eher beschauliche Verfolgungsjagd endete in der Distelfinkstraße in Weddinghofen. Der Mann im Golf steuerte in eine Parklücke, stieg aus, lief weg. Einholen konnten der Polizist und seine Kollegin ihn nicht. Aber: Sie fanden ein Handy, das ihm aus der Tasche gefallen war. Und sie wussten dank Kennzeichenüberprüfung, dass die Besitzerin des Golfs in der Nähe wohnte: Milan K.s Verlobte.

Da klingelten sie auch gleich mal an. Ja, das Handy gehöre ihrem Verlobten, soll die Frau gesagt haben. Von einem getürmten Fahrer allerdings war in der Wohnung nichts zu sehen. Die Beamten gingen wieder – blieben aber in der Nähe und klingelten etwas später nochmal. Nun war Milan K. auch da. Gefahren sei er aber nicht, sagte er.

Nach seiner Darstellung saß ein Cousin von ihm am Steuer. Dieser Cousin lebt in Bosnien. Weder konnten die Polizisten im Gerichtssaal Milan K. als den Mann im Golf identifizieren – noch hatten sie damals das gefundene Handy sichergestellt und näher überprüft. Selbst die Staatsanwältin beantragte Freispruch, Milan K.s Verteidiger sowieso – das entsprechende Urteil wurde Sekunden später verkündet.