Wer in Nordrhein-Westfalen sein Gewerbe anmelden will, kann dies ab sofort „von seinem Arbeitsplatz, vom heimischen Sofa und über die IHKs in NRW, in diesem Fall mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund – mit dem Gewerbe-Service-Portal NRW. Unter www.gewerbe.nrw können Sie per Online-Abfrage die dafür erforderlichen Daten erfassen und Ihre Gewerbeanzeige direkt und digital an das zuständige Gewerbeamt versenden.
Das Portal ist das Ergebnis der intensiven Zusammenarbeit von Landesregierung, Kommunen und Kammern, damit Unternehmerinnen und Unternehmen ihre zentralen Verwaltungsvorgänge zukünftig vom Büro aus abwickeln und archivieren können. Dafür wird die Plattform in den kommenden Monaten schrittweise zu einer umfassenden Dienstleistungsplattform weiterentwickelt.
Ulf Wollrath, Geschäftsführer für Gründungen bei der IHK zu Dortmund, sieht in der Möglichkeit der elektronischen Gewerbeanzeige einen wichtigen Fortschritt im Sinne der Gründer: „Mit dem Gewerbe-Service-Portal erfüllt sich in NRW eine langjährige Forderung der IHKs nach einer elektronischen Gewerbemeldung. Noch immer dauert der Gründungsprozess in Deutschland zu lange. Alle Maßnahmen, die diesen Prozess verkürzen, vereinfachen und bequemer machen sind positiv. Mit dem Portal setzt die Landesregierung ein starkes Signal in Richtung Digitalisierung von Verwaltungsverfahren für die Wirtschaft. Die Möglichkeit für Gründer, ihre Gewerbeanzeige vom Büro oder Sofa aus medienbruchfrei erledigen zu können, war überfällig. Insbesondere Startups mit digitalisierten Geschäftsmodellen haben wenig Verständnis dafür, dass sie viele Verwaltungsverfahren noch nicht auf elektronischem Weg erledigen können. Das Portal wird die Grundlage für die Digitalisierung weiterer Verfahren und Prozesse für die Wirtschaft bilden. Das finden wir klasse.“
Bei der Eintragung der Gewerbeanmeldung bieten die IHKs in NRW den Unternehmen ihren Beratungsservice für Existenzgründung an. Die Gründungsberater in den 16 IHKs in NRW navigieren Sie durch alle Fragestellungen zum Gründungskonzept, zu Fördermöglichkeiten und zu rechtlichen Voraussetzungen und Formalitäten. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter: http://www.ihk-nrw.de/taetigkeitsfelder/unternehmensgruendungen
Das „Gewerbe-Service-Portal.NRW“ wird vom Land NRW betrieben, die Inhalte steuert das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern bei. Weitere Informationen zum Aufbau des neuen Gewerbeportals finden Sie unter: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/minister-pinkwart-elektronische-gewerbeanmeldung-macht-das-gruenden-einfacher